Netzpolitik

Gesetz gegen Hass im Netz soll gegen EU-Recht verstoßen

Erst kürzlich hat die österreichische Bundesregierung das Gesetzespaket gegen “Hass im Netz” beschlossen (was sich ändert, lest ihr hier). Unter anderem sollen Online-Netzwerke wie Facebook oder Twitter eigentlich dazu verpflichtet werden, rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Am Donnerstag passierte das Gesetz den Bundesrat, am gleichen Tag wurde allerdings auch bekannt, dass es teilweise gegen EU-Recht verstößt. Das dürfte dazu führen, dass die neuen Maßnahmen zu einem großen Teil ohne Wirkung bleiben.

Die Bedenken der EU-Kommission finden sich in einer Bemerkung wieder, die dem Standard und dem ORF vorliegen. Hintergrund ist die E-Commerce-Richtlinie der Europäischen Union. Dort heißt es in der Richtlinie zur Regelung des elektronischen Geschäftsverkehrs, dass Unternehmen dem Recht des Landes unterliegen, in dem sie ihren Sitz haben. Andere Länder dürfen keine strengeren gesetzlichen Vorgaben machen, als das Land mit dem Hauptsitz. Jedes Unternehmen, das seinen Hauptsitz nicht in Österreich hat - etwa Facebook oder Twitter - fällt also gar nicht unter das Gesetz.

Maßnahmen

Eigentlich wären von den Maßnahmen alle Plattformen mit mehr als 100.000 registrierten Usern und einem Umsatz von mindestens 500.000 Euro betroffen. Ausnahmen gibt es offiziell nur für österreichische Medienunternehmen und Wikipedia. Auch sieht das Gesetz vor, dass eine Meldestelle eingerichtet wird, die sich um die Hass-Postings kümmern soll. 

Ein weiterer Punkt im Gesetzespaket ist eine Transparenzpflicht. Plattformen müssen offenlegen, was für strafrechtlich relevante Postings sie gelöscht - oder nicht gelöscht haben, sondern auch die, die aufgrund von „Community-Richtlinien“ gelöscht wurden. Auch ein leicht zugängliches Beschwerdeverfahren für User ist enthalten.

Kritik

Bereits zuvor wurde gewarnt, dass durch das Gesetz auch Netzsperren und sogenannte Upload-Filter ermöglicht werden. Auch von der Opposition gab es Kritik. So wurde etwa bemängelt, dass vor allem kleine, innovative Unternehmen betroffen sind, auch der Strafrahmen für "Upskirting" wurde als zu gering kritisiert.

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