Netzpolitik

RTR: Werden Streaming-Tarife genau unter die Lupe nehmen

Am Dienstag urteilte der Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass bestimmte Handytarife, bei denen Dienste für Musik- und Videostreaming oder Social Media nicht zum Datenvolumen des Kunden angerechnet werden, gegen EU-Recht verstoßen. Die futurezone hat berichtet. Österreichische Mobilfunkanbieter sehen sich vom Urteil jedoch nicht betroffen, wie sie auf futurezone-Anfrage mitteilen.

Konkret geht es um Tarife mit begrenztem Internetdatenvolumen. Ist das Volumen verbraucht, wird der weitere Datenverkehr verlangsamt oder blockiert. Bestimmte Dienste wie Video- oder Musikstreaming-Apps werden bei diesen "Null-" oder "Zero-Rating"-Tarifen jedoch vom Datentransfer ausgeschlossen. Das sei mit dem Grundsatz der Netzneutralität nicht vereinbar.

Auch österreichische Betreiber haben Streaming-Tarife im Angebot. Von dem Urteil sehen sie sich dennoch nicht betroffen, denn: Nach Datenverbrauch der Kunden würden nicht einzelne Dienste verlangsamt oder blockiert, sondern alle. Auch würden die Angebote allen Content-Anbietern zur Verfügung stehen. Derzeit auf dem Markt befindliche Zero-Rating-Produkte werde man auf Basis des EuGH-Urteils genau unter die Lupe nehmen und die Entwicklung weiter "monitoren", heißt es auf Anfrage der futurezone aus der Regulierungsbehörde RTR.

Zero Rating weiterhin möglich

Laut Drei sei das EuGH-Urteil für österreichische Betreiber jedenfalls keine Überraschung, "weil wir schon seit 2017 in einem intensiven Dialog mit der RTR stehen, die schon sehr früh die Betreiber für das Thema Netzneutralität und insbesondere Zero-Rating-Angebote sensibilisiert hat“, sagt ein Drei-Sprecher der futurezone. Drei schränkte bereits 2016 einen Spotify-Tarif, der in Verdacht stand gegen Netzneutralitätsregeln zu verstoßen, entsprechend ein.

Zero Rating sei an sich mit dem Urteil aber nicht untersagt, heißt es aus dem Unternehmen: „Der Gerichtshof hat nur bestätigt, dass die konkrete Praxis von Telenor Ungarn, nämlich nur bestimmte Services von der Verrechnung des Datenvolumens auszunehmen und die technischen Einschränkungen nach Verbrauch des Volumens, nicht der TSM-Verordnung (Telecom Single Market Verordnung) entspricht."

In Österreich habe die Telekom-Control-Kommission (TKK) bereits früh klar gemacht, dass diese Praktiken nicht mit der TSM-Verordnung vereinbar sind. "Unser Zero-Rating-Standard-Angebot steht für alle Content-Anbieter offen und ist daher in dieser Hinsicht in Ordnung", heißt es weiter seitens des Unternehmens. Der Spotify-Premium-Tarif ist ein solches Zero-Rating-Angebot von Drei. 

Netzneutralität gewährleistet

Auch A1 sieht sich vom Entscheid nicht betroffen. Der A1 Free Stream Tarif würde alle Dienste gleichwertig behandeln. Denn: "Wenn das im Vertrag inkludierte Datenvolumen verbraucht ist, ist auch keine Free-Stream-Nutzung mehr möglich“, sagt ein Sprecher. Der Tarif sorgte 2017 bereits für Gesprächsstoff, wie die futurezone berichtet hat. 

Der Mobilfunker Magenta hat ein solches Zero-Rating-Angebot hingegen gar nicht im Sortiment. „Wenn wir neue Lösungen andenken, entsprechen diese den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen“, heißt es seitens des Unternehmens. Ausgewählte Magenta Tarife beinhalten unlimitiertes Datenvolumen. „Im Rahmen dieser Tarife kann somit auch unlimitiert gestreamt werden, was der Netzneutralität entspricht."

RTR begrüßt Urteil

RTR und TKK begrüßen jedenfalls die Entscheidung des EuGH: „Damit werden die Rechte von Endnutzerinnen und Endnutzer im Zusammenhang mit Netzneutralität erstmals durch das europäische Höchstgericht bestätigt“, sagt Daniela Andreasch von der RTR. Anbietern solle es untersagt sein, im Rahmen von Zero-Rating-Angeboten einzelne Dienste und Services zu verlangsamen oder zu blockieren. Wie bisher werde die TKK auch in Zukunft die Einhaltung der Netzneutralitäts-Regelungen und damit einer Gleichbehandlung von Datenverkehr auch bei 5G-Produkten und damit verbundenen Technologien wie "Network Slicing" beobachten und bei Bedarf eingreifen.

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Andreea Bensa-Cruz

Andreea Bensa-Cruz beschäftigt sich mit neuesten Technologien und Entwicklungen in der Forschung – insbesondere aus Österreich – behandelt aber auch Themen rund um Raumfahrt sowie Klimawandel.

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