US-Präsident fixiert Recht auf Reparatur für Tech-Geräte
Joe Biden hat am Freitag eine Präsidentenverfügung erlassen, die besagt, dass Hersteller von technischen Geräten künftig Kund*innen nicht mehr verbieten dürfen, die Geräte selbst zu reparieren. Die FTC muss den exakten Wortlaut der Geräte jetzt ausarbeiten, angeblich gibt es bereits einen Rohentwurf eines Gesetzestextes, berichtet Wired.
In den USA gibt es seit längerem Initiativen, die das Recht auf Reparatur für Konsument*innen massiv eingefordert hatten. Diese sehen den Erlass als „großen Gewinn“. Er wird abseits der USA aber auch Auswirkungen auf Europa haben, denn wenn Hersteller*innen die technischen Geräte künftig reparaturfähig gestalten und die Reparatur zulassen müssen, wird die Produktion der Geräte nicht für ein Land entsprechend angepasst, sondern generell.
Wozniak auch für Recht auf Reparatur
Zuletzt hatte sich auch Steve Wozniak für ein allgemeines Recht auf Reparatur ausgesprochen. Der Apple-Mitbegründer meinte, dass es seine Firma wohl nicht gegeben hätte, wäre er nicht in einer "sehr offenen, technologischen Welt" aufgewachsen. Er selbst habe beim Kauf eines neuen Geräts immer darauf geachtet, wo genau die Schaltungen verbaut waren, um die Geräte notfalls selbst reparieren zu können.
Apple allerdings verfolgt ganz andere Firmenziele: Bisher wollte der Konzern die Freigabe technischer Details und die Unterstützung der freien Reparatur ohne Lizenz immer vehement verhindern. Apple wollte etwa nicht einmal, dass Kund*innen selbstständig bei den Geräten den Akku tauschen können, damit die Geräte weiter verwendet werden können.
Eine starke Stimme für das Recht auf Reparatur ist weltweit die Initiative iFixit. Matthias Huisken, Geschäftsführer bei iFixit in Europa, sagt etwa, dass Smartphones aus Umwelt- und Klimaperspektive nur dann ersetzt werden sollten, wenn ein neues Produkt im Gebrauch soviel energie- und ressourceneffizienter ist, dass es die Emissionen aus der Produktionsphase ausgleicht. Je nach Gerät liegt dieser optimale Zeitraum verblüffenderweise aber zwischen 25 und 232 Jahren.