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So beantragt man eine Förderung für ein Elektroauto

Die E-Mobilitätsförderung des Klimaschutzministeriums (BMK) und der Autoimporteure ist erst vor ein paar Tagen neu aufgelegt worden. Wie bei jeder Förderung müssen dabei die vorgegebenen Richtlinien und Fristen exakt eingehalten werden.

Wir zeigen euch in diesem Artikel, wie man zu einer Förderung für ein Elektroauto, einer Wallbox oder eines E-Motorrades kommt und was dabei beachtet werden muss.

Das erfahrt ihr in diesem Artikel:

  • Was wird gefördert?
    • Auflistung der privaten Förderposten durch das Klimaschutzministerium
    • Auflistung des E-Mobilitätsbonus, seitens der Fahrzeughändler
  • Werden betriebliche Elektroautos auch gefördert?
  • Was sind die Voraussetzungen für eine Elektroauto-Förderung für Privatpersonen?
  • Wie ist die zeitliche Vorgehensweise bei der Antragstellung?
  • Welche Unterlagen sind notwendig?
  • Wo werden all die Unterlagen eingereicht?
  • Wann wird der Bonus ausbezahlt?

Was wird gefördert?

Für Privatpersonen wird der Kauf eines Elektroautos mit 5.000 Euro und der Kauf eines elektrisch betriebenen Zweirades mit bis 1.400 Euro gefördert. Auch der Kauf einer Wallbox, eines kommunikationsfähigen intelligenten Ladekabels und einer Ladestation für Mehrparteienhäuser werden gefördert.

Die Förderung für E-Fahrzeuge besteht aus 2 Teilen:

  • E-Mobilitätsbonusanteil der Fahrzeugimporteure (je nach Fahrzeug bis zu 2.000 Euro)
  • E-Mobilitätsförderung des Bundes aus Mitteln des Klimaschutzministeriums (je nach Fahrzeug bis zu 3.000)

Eine Förderung durch das Klimaschutzministerium ist nur dann möglich, wenn auch der E-Mobilitätsbonusanteil durch den Fahrzeughändler beim Ankauf eines Fahrzeugs gewährt wird. Das sollte in der Regel der Normalfall sein, eine vorherige Vergewisserung kann allerdings nicht schaden.

Auflistung der privaten Förderposten durch das Klimaschutzministerium

Das wird vom Bund gefördert

  • 3.000 Euro pro PKW mit reinem Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb
  • 1.300 Euro pro Elektro-Leichtfahrzeug (L2e, L5e, L6e, L7e)
  • 1.250 Euro pro PKW für Plug-in-Hybridfahrzeuge sowie Elektrofahrzeuge mit Range Extender (mindestens 60 Kilometer rein elektrische Reichweite)
  • 1.400 Euro pro E­Motorrad (L3e > 11 kW)
  • 700 Euro pro E-Leichtmotorrad (L3e ≤ 11 kW)
  • 450 Euro pro E-Moped (L1e)
  • 600 Euro für ein kommunikationsfähiges intelligentes Ladekabel oder
  • 600 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox (Heimladestation) in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder
  • 900 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage
  • 1.800 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage

​​​​​​​Auflistung des E-Mobilitätsbonus, seitens der Fahrzeughändler

Das wird durch den Fahrzeugimporteur gefördert

  • 2.000 Euro bei reinen Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen
  • 1.250 Euro bei Plug-in-Hybridfahrzeugen sowie Elektrofahrzeugen mit Range Extender (mindestens 60 Kilometer rein elektrische Reichweite)
  • 500 Euro bei E-Motorrädern (L3e)
  • 350 Euro bei E-Mopeds (L1e)
  • Bei Elektro-Leichtfahrzeug ist kein E-Mobilitätsbonus durch den Fahrzeughändlers erforderlich beziehungsweise möglich.

Werden betriebliche Elektroautos auch gefördert?

Ja und nein: Für Betriebe wird es 2023 keine Förderung für elektrische Pkw geben. Davon ausgenommen sind soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing und E-Taxis.

Gefördert werden allerdings elektrische Leichtfahrzeuge und E-Zweiräder sowie elektrische Nutzfahrzeuge und elektrische Kleinbusse. Außerdem wird auch das Errichten einer betrieblichen Ladeeinrichtung mit bis zu 30.000 Euro gefördert.

Was sind die Voraussetzungen für eine Elektroauto-Förderung für Privatpersonen?

Damit die Anschaffung eines Elektroautos gefördert wird, darf der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) 60.000 Euro nicht übersteigen. Beim Kauf eines Tesla Model S oder eines kommenden Polestar 3 kann man also nicht vom E-Mobilitätsbonus profitieren.

Bei Hybrid-Fahrzeugen muss die vollelektrische Reichweite mindestens 60 km betragen. Auch hier gilt die 60.000-Euro-Grenze des Brutto-Listenpreises (Basismodell ohne Sonderausstattung).

Es ist außerdem notwendig, dass zum Laden der Elektrofahrzeuge ausschließlich Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern zum Einsatz kommt. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen.

Zudem sollte man sich darüber im Klaren sein, dass eine geförderte Ladeinfrastruktur beziehungsweise ein gefördertes Fahrzeug eine gewisse Zeit behalten muss. Heute ein gefördertes E-Auto kaufen und dasselbe Auto nächstes Jahr verkaufen, ist also nicht drin.

Die verpflichtende Behaltefrist für geförderte Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur beträgt 4 Jahre und zwar unabhängig von der Dauer eines etwaigen Leasingvertrages.

Beispiel für eine Wallbox in einem Mehrparteienhaus

Wie ist die zeitliche Vorgehensweise bei der Antragstellung?

Das Einreichen einer E-Mobilitätsförderung ist in 2 Schritte aufgeteilt: Registrierung und Antragstellung. Sobald man sich online für die Förderung registriert hat, hat man 36 Wochen Zeit, die notwendigen Unterlagen einzureichen und den Antrag zu stellen.

Notwendig ist natürlich die Rechnung und Zulassung des Fahrzeugs. Für den Fall, dass man sich ein Elektroauto bestellt, das erst in 40 Wochen geliefert wird, sollte man mit der Online-Registrierung noch entsprechend zuwarten.

Eine Registrierung ist bis 31. März 2024 möglich, sollte bis dahin der zur Verfügung stehende Fördertopf von 95 Millionen nicht bereits ausgeschöpft sein. Zu beachten ist auch, dass die Rechnung für den förderwürdigen Gegenstand nicht älter als 9 Monate sein darf.

Sollte das Fahrzeug bereits angemeldet sein und man hat alle notwendigen Unterlagen beisammen, können die beiden Schritte - Registrierung und Antragstellung - auch unmittelbar nacheinander durchgeführt werden.

Welche Unterlagen sind notwendig?

Für die Antragstellung sind einige Unterlagen notwendig, damit man das Förderansuchen überhaupt einreichen kann.

  • Rechnung über den Ankauf des Fahrzeuges bzw. der E-Ladeinfrastruktur
  • Bei Leasing-Finanzierung: Leasingvertrag inkl. Depotzahlung
  • Das unterfertigte Formular Förderungsabrechnung
  • Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs
  • Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern
  • Bei Wallbox: Rechnung und Bestätigung des ausführenden Elektroinstallateurs
  • Bei Wallbox für Mehrparteienhaus: Nachweis darüber, dass es sich um eine Gemeinschaftsanlage bzw. ein Mehrparteienhaus handelt
  • Bei kommunikationsfähigem Ladekabels: Rechnung über das intelligente Ladekabel

Wo werden all die Unterlagen eingereicht?

Sämtliche Formulare, Voraussetzungen sowie die Links zu den jeweiligen Portalen für die Registrierung und Einreichung, sind auf dieser Website zu finden.

Unter der Website www.umweltfoerderung.at sind grundsätzlich alle verfügbaren Förderungen zu finden, die auf Klima- und Umweltfreundlichkeit abzielen - sowohl für Privatpersonen, Betriebe als auch für Gemeinden.

Wann wird der Bonus ausbezahlt?

Sobald alle notwendigen Formulare und Unterlagen korrekt eingereicht wurden, durchläuft der Förderantrag einen Beurteilungs- und Genehmigungsprozess. Wird dieser genehmigt, erhält man eine Bestätigung über die Auszahlung. Das Geld wird anschließend auf das angeführte Konto überwiesen.

Die im Fördervertrag geregelten Pflichten, wie Nachweis über nachhaltige Strombezugsquelle oder Einhaltung der Mindesthaltedauer, werden angeblich stichprobenartig kontrolliert.

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Florian Christof

FlorianChristof

Großteils bin ich mit Produkttests beschäftigt - Smartphones, Elektroautos, Kopfhörer und alles was mit Strom betrieben wird.

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