ELGA: Impfpflicht frühestens ab April technisch möglich
Eigentlich hatten Bund und Länder im Dezember beschlossen, dass mit 1. Februar eine Covid-Impfpflicht eingeführt wird. Kontrollieren will man das über das Impfregister der ELGA (Elektronische Gesundheitsakte). Die scheint man allerdings vorher nicht gefragt zu haben, wie sich nun zeigt. In einer Stellungnahme schreibt die ELGA GmbH, dass eine technische Umsetzung der Impfpflicht über das nationale Impfregister frühestens am 1. April möglich sei. Zuerst hatte Puls 4 darüber berichtet.
Die Ausnahmeerfassung auf bestimmte Vertragsärzte einzuschränken und die Erweiterung des Patientenindex (ZPI) um Personen, die zwar in Österreich gemeldet sind, aber weder eine Sozialversicherungsnummer noch eine bPK-GH (bereichsspezifische Personenkennzeichen zur Identifikationen von Personen beim e-Government) kann nicht schneller umgesetzt werden. Zudem würden die Impfflicht-Regelungen, speziell der Abstand zwischen Dosis 1 und Dosis 2, nicht mit den aktuellen COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung übereinstimmen.
Die ELGA schlägt vor, die Zeit bis zur technischen Fertigstellung mit einem Anreizsystem zu überbrücken, etwa ein Gutschein für Geimpfte. Außerdem sollen die Strafen, die später über die Durchsetzung der Impfpflicht eingezogen werden wieder in das Gesundheitssystem, u.a. dessen Digitalisierung, investiert werden.
Gesundheitsministerium: Impfpflicht startet wie geplant
Update von 13:45: Auf Anfrage der futurezone hat das Gesundheitsministerium mitgeteilt, dass die Impfpflicht wie geplant im Februar starten soll: "Das Impfpflichtgesetz wird wie geplant mit Anfang Februar 2022 in Kraft treten. Ab dann soll in Österreich eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus gelten. Ein erster Abgleich der Impfdaten mit dem Melderegister ist im Gesetzesentwurf am 15 März vorgesehen. Sollte aus den Stellungnahmen im Begutachtungsprozess hervorgehen, dass es aus technischen Gründen eine Änderung im Fristenlauf (Die ELGA spricht in der Stellungnahme von April) benötigt werden, wird das selbstverständlich berücksichtigt. Dies ändert aber nichts am Inkrafttreten der Impflicht. Die Einhaltung der Impfpflicht soll ab diesem Zeitpunkt zudem im Rahmen von behördlichen Kontrollen breit kontrolliert werden."