Wie man eine Corona-Impfung aus dem e-Impfpass abruft
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Ab Mittwoch gelten in Österreich strikte Regeln, wenn man in Restaurants, zum Friseur und in Freibäder gehen will oder an Kulturveranstaltungen teilnehmen möchte. Neben Corona-Tests und dem Nachweis eines Genesenen-Status gibt es für Geimpfte vor allem eine Regel: Sie müssen nachweisen, dass sie mindestens vor 22 Tagen ihre erste Impfung gegen das Coronavirus erhalten haben. Bisher erhielten 3.018.250 Menschen in Österreich den ersten Stich, wie die Daten aus dem Impfregister zeigen.
Analoger und digitaler Impfpass
Der Nachweis der Impfung erfolgt in einem ersten Schritt auf Papier oder elektronisch bestenfalls als PDF. Geimpfte können etwa ihren gelben Impfpass herzeigen, sofern der Impfarzt die Impfung in diesen korrekt mit Pickerl von der Impfung inklusive Chargennummer und Datum eingetragen hat. Auch als Nachweis gültig ist die Impfkarte. Doch bei manchen Impfungen wird vergessen, alle Daten richtig einzutragen. Manchmal fehlt das Datum, manchmal der Stempel des Arztes, manchmal das Pickerl mit der Chargennummer des Impfstoffes.
Eine Alternative, eine Impfung nach dem 22. Tag korrekt nachzuweisen, ist auch die Abfrage im sogenannten „e-Impfpass“. Wie beim klassischen Impfpass auf Papier werden im e-Impfpass alle Corona-Impfungen aufgezeichnet, die eine Person erhalten hat. Ihr könnt also eure erste Teilimpfung im ELGA-Portal aufrufen, abspeichern, ausdrucken und dann als Nachweis verwenden. Wir zeigen euch Schritt für Schritt wie das funktioniert.
- Das Login bei ELGA funktioniert über die Website gesundheit.gv.at - hier ist rechts oben ein kleiner Knopf, auf dem Login steht. Wer da drauf klickt, kann sich bei ELGA einloggen. Das Login funktioniert allerdings ausschließlich mit Bürgerkarte oder Handy-Signatur. Wie genau die Anmeldung mit einer Bürgerkarte oder Handy-Signatur funktioniert, wird auf dieser Website erklärt. Wenn ihr noch keine Bürgerkarte oder Handy-Signatur habt, müsst ihr erst eine beantragen. Hier müsst ihr einige Tage Zeit für die Aktivierung miteinplanen.
- Sowohl die Handy-Signatur als auch die Bürgerkarte ermöglichen eine rechtsgültige elektronische Unterschrift im Internet, die der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt ist. Das Mobiltelefon ist auch euer virtueller Ausweis, mit dem ihr Dokumente oder Rechnungen digital unterschreiben könnt. Beim ELGA-Portal weist ihr euch damit aus, dass der Login von euch selbst stammt und nicht ein Fremder eure Gesundheitsdaten abfragt.
- Auf der Seite müsst ihr dann eure Mobiltelefonnummer und euer Passwort eingeben. Am Handy müsst ihr die App der Handy-Signatur aufrufen, die Kamera zum QR-Code am Bildschirm halten und den Code bestätigen. Dann seid ihr mit eurer Handy-Signatur eingeloggt. Am Handy erscheint die Nachricht "Signatur erfolgreich" und weiter geht es im Prozess.
- Seid ihr einmal im Gesundheitsportal eingeloggt, werdet ihr als Nächstes auf einer Startseite persönlich begrüßt. In ELGA selbst seid ihr allerdings immer noch nicht drin. Dazu müsst ihr noch auf den Link klicken, der euch so angezeigt wird: "Hier kommen Sie zur Anwendung ⇒ ELGA-Portal (ELGA-Funktionalitäten und e-Impfpass)".
- Habt ihr auf den Link geklickt, seid ihr endlich im ELGA-Portal angekommen. Hier könnt ihr verschiedene Daten abrufen, etwa eure e-Medikation, also welche Medikamente ihr das letzte Mal von euren Ärzten verschrieben bekommen habt. Auf der rechten, oberen Seite seht ihr in einer blauen Kachel den Punkt "e-Impfpass". Dahinter verbirgt sich der Nachweis der Corona-Impfung. Ihr klickt auf die gelbe Schrift von "e-Impfpass" und weiter geht es.
- Endlich seid ihr im Menü "e-Impfpass" angekommen. Euch werden hier eure Impfungen angezeigt, die seit der Einführung des e-Impfpasses im Pilotbetrieb erfolgt sind. Menschen, die sich nach Oktober 2020 gegen die Grippe impfen haben lassen, bekommen in diesem Menü auch die Grippeimpfung angezeigt. Ältere Impfungen sind nicht zu finden, nur noch jüngere, wie etwa die Corona-Impfung. Diese wird erfasst mit Angabe des Impfstoffes, der Dosis, dem Datum und der Mediziner*innen, die die Impfung verabreicht haben. Hier wird bereits ersichtlich, wann die erste Dosis erfolgt ist, und ob bereits eine zweite Dosis erfolgt ist. Wer diese Information nun als Nachweis verwenden möchte, findet rechts oben auf der Seite ein Symbol mit dem Text "PDF anzeigen". Hier klickt ihr drauf, um euren Nachweis anzeigen zu lassen.
- Es erscheint ein PDF mit eurem "Elektronischen Impfpass", wo genau ersichtlich ist, wann ihr diesen abgerufen habt. Euer Name steht drauf, ebenso wie euer Geburtsdatum. Der Impfstoff ist mitsamt Chargennummer angeführt. Dabei steht auch, wann die Impfung durchgeführt und eingetragen wurde. Zudem ist auf dem Dokument ersichtlich, mit welchen Einstellungen es erstellt wurde. Es steht auch drauf, dass ihr als Nutzer*in angemeldet seid, um das Dokument auszudrucken. Wenn ihr auf das "Drucksymbol" eures Browser klickt, könnt ihr das Dokument nun ausdrucken.
- Wenn ihr dieses Dokument nun ausgedruckt mitführt, habt ihr immer einen Nachweis eurer Immunisierung in der Tasche. Alternativ könnt ihr natürlich auch einen Screenshot davon machen und diesen auf eurem Handy abspeichern und mitführen.
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Ab 4. Juni wird der Nachweis in Österreich via QR-Code mit dem "grünen Pass" erfolgen. Bis zum 4. Juni gelten laut Gesundheitsminister Mückstein sämtliche Nachweise analog.
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