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B2B

Klage gegen Magenta wegen irreführender 5G-Werbung erfolgreich

Der Mobilfunker Magenta hat in der Vergangenheit einige seiner Tarife als 5G-Ready beworben. Das hat den Verein für Konsumenteninformation (VKI) dazu veranlasst, das Unternehmen wegen irreführender Werbung zu verklagen. Der VKI bekam nun vom Handelsgericht Wien (HG Wien) Recht.

Nach Auffassung des Gerichts erweckt die Werbung den unrichtigen Eindruck, Kunden könnten bei den mit "5G-Ready" beworbenen Tarifen bereits den neuen Kommunikationsstandard 5G nutzen.

Hintergrund

Im Frühjahr 2019 hat Magenta (damals noch T-Mobile) in einer groß angelegten Werbekampagne einige seiner Tarife mit dem Zusatz "5G-Ready" oder "5G-Ready-Tarif". Die Zugabe eines "Gratis"-Handys, etwa eines Huawei P30 Pro, Apple iPhone X oder Samsung Galaxy S10, sollte die Attraktivität des Angebots noch zusätzlich erhöhen.

Was Magenta beziehungsweise T-Mobile dabei nicht oder nur unzureichend erwähnte: Der "5G-Ready"-Tarif ermöglichte Verbrauchern nicht die Nutzung des 5G-Kommuikationstandards, sondern lediglich einen kostenfreien Umstieg auf einen 5G-fähigen Tarif, sobald dieser verfügbar ist.

Kein 5G-Handy, kein 5G-Netz

Darüber hinaus waren die im Rahmen der Kampagne von Magenta (T-Mobile) beworbenen Handys nicht 5G-fähig. Für die Nutzung des 5G-Netzes wäre somit das zusätzliche Erwerben eines 5G-fähigen Mobiltelefons notwendig.

Außerdem gab es zu dem Zeitpunkt, im Mai 2019, in einer einzelnen Gemeinde ein erstes 5G-Pilot-Projekt, so der VKI. Der kommerzielle Launch in Österreich erfolgte erst Ende 2019 in einigen wenigen Gemeinden.

Das HG Wien folgte der Rechtsauffassung des VKI und beurteilte das Verhalten als irreführende Geschäftspraktik, weil Magenta beziehungsweise T-Mobile den unrichtigen Eindruck erweckte, mit den beworbenen - tatsächlich nicht 5G-fähigen Handys - den neuen Kommunikationsstandard 5G verwenden zu können.

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