Ein Sicherheitsfeature könnte manche Banken-App unbrauchbar machen.

Ein Sicherheitsfeature könnte manche Banken-App unbrauchbar machen.

© Getty Images/iStockphoto / cnythzl/iStockphoto

B2B

Neue EU-Regel: Banküberweisungen dürfen nur noch 10 Sekunden dauern

Wer in der EU derzeit Geld überweist, muss manchmal bis zu zwei Tage warten, bis das Geld auf dem anderen Konto ankommt. Manchmal dauert es sogar noch länger. Eine neue EU-Verordnung soll dem Warten nun ein Ende bereiten: Künftig darf es nur mehr 10 Sekunden dauern, bis das Geld am Empfängerkonto aufscheint. Außerdem müssen diese Sofort-Überweisungen innerhalb der EU künftig rund um die Uhr durchführbar sein. 

Möglich wird das durch eine Abstimmung im EU-Parlament: Am Mittwoch stimmte dort eine große Mehrheit für das neue Gesetz. „Banken und andere Zahlungsdienstleister müssen sicherstellen, dass Überweisungen günstig sind und unverzüglich bearbeitet werden,“ steht in einer Mitteilung des EU-Parlaments

➤ Mehr lesen: So eröffnet man ein Erste-Bank-Konto in 7 Minuten mit dem Handy

Mehr Betrugsbekämpfung

Darüber hinaus ist in der neuen Verordnung auch vorgesehen, dass Banken ihre Kund*innen besser vor Betrug schützen müssen. Etwa durch die Festlegung von Überweisungslimits: „Zahlungsverkehrsdienstleister sollen ihren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit geben, einen Höchstbetrag für Sofortüberweisungen in Euro festzulegen, der vor der nächsten Überweisung leicht geändert werden kann,“ wie das Parlament mitteilt. Wenn eine Bank nicht genug gegen Betrugsversuche unternimmt, sollen Kund*innen Schadensansprüche geltend machen können.

Künftig sollen Banken auch ihre eigenen Kund*innen strenger überprüfen – sie sollen z.B. schauen, ob gegen sie Sanktionen oder Geldwäsche-Vorwürfe vorliegen. Auch ob sie sich in der Vergangenheit an der Finanzierung von Terrorismus beteiligt haben, müssen die Banken überprüfen.

Bis die 10-Sekunden-Überweisung Wirklichkeit wird, kann es aber noch ca. ein Jahr dauern: Zunächst müssen noch alle EU-Mitgliedsländer zustimmen. Dann wird der Entschluss im Amtsblatt verkündet und die Mitgliedsstaaten haben 12 Monate Zeit für die Umsetzung.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare