EuGH urteilt über telefonische Erreichbarkeit von Online-Händlern
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Online-Händler müssen nicht telefonisch erreichbar sein

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch geurteilt, dass Online-Händler nicht verpflichtet werden können, für Kunden telefonisch erreichbar zu sein. Damit wies der EuGH eine Klage gegen Amazon zurück, die von deutschen Verbraucherschützern angestrengt worden war. Diese monierten, dass der Internet-Händler für Kunden nicht bzw. nur über Umwege telefonisch erreichbar sei, was dem deutschen Verbraucherrecht widerspreche.

EuGH-Spruch vs nationales Recht

Dieses verpflichtet nämlich Unternehmen bei Online-Geschäften bzw. Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, stets die Telefonnummer anzugeben. "Im Ausgangsfall hatte der Versandhändler Amazon seinen Kunden zwar einen Rückrufservice und einen Chat angeboten. Eine direkte Anrufmöglichkeit war allerdings nicht auf den ersten Blick zu finden. Verbraucher mussten sich vielmehr mühsam bis zu einer Rufnummer durchklicken", sagte Heiko Dünkel vom Verbraucherzentrale Bundesverband.

In seiner Begründung (PDF) wies der EuGH zwar darauf hin, dass eine schnelle Kontaktaufnahme und effiziente Kommunikation garantiert werden müsse, um die Sicherheit und Information der Verbraucher zu gewährleisten. Gleichzeitig müsse aber auch die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sichergestellt werden, teilte der EuGH mit.

"Unverhältnismäßige" Forderung

"Nach Auffassung des Gerichtshofs erscheint eine unbedingte Verpflichtung des Unternehmers, dem Verbraucher stets eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen oder gar einen Telefonanschluss, Faxanschluss oder ein E-Mail-Konto neu einzurichten, damit die Verbraucher mit ihm in Kontakt treten können, unverhältnismäßig."

Weiters teilte der Gerichtshof mit, dass es nationalen Gerichten überlassen sei, zu beurteilen, ob die "vom Unternehmer zur Verfügung gestellten Kommunikationsmittel es dem Verbraucher ermöglichen, mit dem Unternehmer schnell in Kontakt zu treten und effizient mit ihm zu kommunizieren."

Das Urteil des EuGH war mit Spannung erwartet worden, da es weitreichende Folgen für sämtliche Online-Händler in Europa nach sich gezogen hätte.

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Martin Jan Stepanek

martinjan

Technologieverliebt. Wissenschaftsverliebt. Alte-Musik-Sänger im Vienna Vocal Consort. Mag gute Serien. Und Wien.

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