Airline muss übergewichtiger Passagierin eine Therapie bezahlen

Airline muss übergewichtiger Passagierin eine Therapie bezahlen

© instagram/juliananehme

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Airline muss übergewichtiger Passagierin Therapie bezahlen

Influencerin und Plus-Size-Modell Juliana Nehme wollte vom Libanon über Doha nach Brasilien reisen. Doch beim Check-in wurde ihr von Qatar Airways das Boarding verweigert. Aufgrund ihrer Körpermaße passe sie nicht in einen herkömmlichen Flugzeugsitz, so die Begründung der Airline.

Nehme könne sich ein Ticket für die Erste Klasse kaufen, aber in der Economy sei kein Platz für sie, so die Fluggesellschaft. Das wollte sich die Influencerin jedoch nicht gefallen lassen. Schließlich ist sie ja auch mit dem Flugzeug in den Libanon gereist und zwar ebenso in der Economy, allerdings mit Air France.

Fluggesellschaft muss Therapie bezahlen

Es nützte alles nichts. Nach stundenlangen Diskussionen mit dem Bodenpersonal von Qatar Airways zog Nehme ab. Sie wollte den Vorfall eigentlich mit ihrem Smartphone dokumentieren, wurde aber daran gehindert, wie sie in einem Instagram-Posting schreibt.

Zurück in Brasilien schnappte sich das Plus-Size-Modell einen Rechtsbeistand und verklagte die Fluggesellschaft. Die Richterin gab Nehme recht und ordnete an, dass Qatar Airways der Influencerin ein Jahr lang eine wöchentliche Psychotherapie-Sitzung bezahlen muss.

Die Therapie sei eine "angemessene und verhältnismäßige Maßnahme zur Überwindung des belastenden und traumatischen Ereignisses", begründete die Richterin das Urteil. Qatar Airways sieht den Vorfall übrigens ein klein wenig anders.

Brasilianische Botschaft eingeschaltet

Wie aus den Gerichtsunterlagen hervorgeht, hätte man der Influencerin das Boarding erlaubt. Dafür war allerdings eine Intervention der brasilianischen Botschaft notwendig, die sich zwischenzeitlich in den Vorfall eingeschaltet hatte.

Das Boarding sei Nehme aber dann doch wieder verweigert worden, weil sie "sehr unhöflich und aggressiv" war, erklärt die Airline. Der Anwalt von Nehme bezeichnet das Urteil jedenfalls als einen "Meilenstein im Kampf gegen Vorurteile".

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