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Medienbehörde untersagt ORF YouTube, stellt 7-Tage-Regel in Frage

Die Medienbehörde KommAustria hat dem ORF untersagt, einen eigenen YouTube-Kanal für seine Inhalte einzurichten. Laut der Regulierungsstelle würde eine „exklusive Kooperation des ORF mit YouTube andere, vergleichbare Unternehmen diskriminieren“ und damit gegen das ORF-Gesetz verstoßen. Zudem würde der ORF mit dem Angebot in Konkurrenz zur eigenen TVThek treten. „Dies habe der Gesetzgeber kaum als die von ihm geforderte „wirksame Erbringung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrages“ vor Augen gehabt“, schreibt die KommAustria in einer Aussendung.

Der ORF wollte ausgewählte Inhalte auch auf YouTube bereitstellen, um die sogenannte „Sieben-Tage-Regel“ für Online-Videotheken von TV-Sendern zu umgehen. Tatsächlich rät die KommAustria, diese Regel zu lockern. Es sei „durchaus denkbar“, dass diese Frist „im Zug einer Auftragsvorprüfung“ verlängert werden könnte, wie es derzeit auch in Deutschland diskutiert wird. 

Flimmit mit GIS-Gebühr kommt nicht

Neben den YouTube-Plänen lehnte man auch ein Konzept für die Neuausrichtung der Streaming-Plattform „Flimmit“ ab. Diese wurde bereits 2014 von der ORF-Rundfunktochter ORS übernommen, erwies sich aber als Fehlschlag. Der als „österreichisches Netflix“ vermarktete Dienst konnte trotz mehrerer Strategiewechsel nie den erhofften Erfolg erreichen. Allein in den vergangenen drei Jahren wurde ein Verlust von zwei Millionen Euro erwirtschaftet.

Vergangenen Juli reichte der ORF dann den Plan für einen „öffentlich-rechtlichen Abrufdienst mit fiktionalem Schwerpunkt (Film und Serie)“ ein. Für Kunden würde sich dabei wenig ändern, die Inhalte würden weiterhin On-Demand sowie im Abo angeboten. Doch um die Kosten des Dienstes zu decken, sollen auch Gebührengelder verwendet und Flimmit als öffentlich-rechtliches Angebot mit der Marke ORF beworben werden.

Die KommAustria lehnte das Konzept jedoch ab, weil die „wirtschaftliche Tragbarkeit“ nicht nachgewiesen werden konnte. „Bei dem vorgelegten Finanzierungskonzept für die neue Videothek bleibe völlig unklar, wie groß der Anteil sei, der aus dem ORF-Programmentgelt einfließen müsste.“
 

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