Drohnen zur Einsatzunterstützung
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Rettungsorganisationen zeigen, wie Drohnen beim Einsatz helfen

Bei der Aufspürung von vermissten Personen oder zur Suche nach Glutnestern nach Waldbränden kommen mittlerweile Drohnen zum Einsatz. Je nach Größe können sie u.a. mit Wärmebildkameras, Suchscheinwerfern und auch Lautsprechern ausgestattet werden, wie eine Vorführung am Mittwoch in Niederösterreich zeigte. "Drohnen werden in Zukunft zur Standardausrüstung gehören", sagte Andreas Oblasser, Leiter der gemeinsamen Drohnen-Projektgruppe der österreichischen Einsatzorganisationen.

Drohnen-Projekt seit 2017

Gezeigt wurde das Detektieren von unter der Oberfläche verborgenen Glutnestern sowie das Aufspüren einer "vermissten" Person in unwegigem Gelände mittels Wärmebild - zwei typischen Anwendungsbereichen. Wird eine Person gefunden, übermittelt die Drohne auch die GPS-Daten vom Standort an die Rettungstrupps, wie sich auch Magnus Brunner (ÖVP), Staatssekretär für Luftfahrt, bei dem Demonstration im ehemaligen Kalksteinbruch Gumpoldskirchen überzeugte.

Oblasser vom Bezirksfeuerwehrkommando Kufstein hat das Drohnen-Projekt 2017 gestartet. Seither hat sich technisch enorm viel weiter entwickelt, während die Preise immer niedriger wurden. So können einsatztaugliche Drohnen samt Ausrüstung bereits um etwa 1.500 Euro erworben werden. 2019 rief Oblasser gemeinsam mit anderen Rettungsorganisationen - Rotes Kreuz, Wasser- und Bergrettung - eine gemeinsame Drohnen-Projektgruppe ins Leben, um für praxistaugliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene einzutreten.

Mit der EU-Drohnenverordnung gibt es seit Jahresbeginn erstmals einheitliche Klassifizierungen und Regelungen für zivile und kommerzielle Nutzer, nicht jedoch für Einsatzorganisationen. Diese fallen weiterhin in die nationale Kompetenz, weshalb im Juli dieses Jahres eine dahin gehende Luftfahrtgesetzes-Novelle in Österreich erlassen wurde.

Einschränkungen bei Personensuche

Auch beim Roten Kreuz Niederösterreich lauft seit zwei Jahren ein Pilotprojekt zum Drohneneinsatz. Hier werden seither bei sämtlichen Sucheinsätzen neben Spürhunden auch Drohnen verwendet. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass auch die jüngste Gesetzesnovelle mit der Einschränkung auf "Betrieb auf Sicht" gerade bei der Personensuche ein nicht praxistaugliches Hindernis darstellt, wie Franz Jelinek vom Bundesrettungskommando bedauert. Wenn Gefahr in Verzug ist, sollte es eine ähnliche Regelung wie etwa bei Einsatzfahrten geben, wo nach Gefahrenabschätzung auch das kurzzeitige Fahren gegen die Einbahn gestattet ist, sofern andere Wege zu großen Zeitverlust bedeuten würden, schlägt Jelinek vor.

Luftfahrt-Staatssekretär Brunner zeigte sich dankbar für das Feedback aus der Praxis, da das Luftfahrtgesetz in puncto Drohnen "natürlich in ständiger Weiterentwicklung ist, gerade eben weil es eben eine relativ neue Technologie ist." Die österreichischen Einsatzorganisationen seien auf diesem Gebiet schon jetzt europaweit führend, so Brunner, und er möchte mit diesen im Herbst die Praxiserfahrungen mit der aktuellen Luftfahrt-Novelle evaluieren und gegebenenfalls anpassen.

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