EuGH: Zeugen Jehovas müssen bei Besuchen Datenschutz beachten
Haustürgespräche sind keine ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit und fallen deshalb unter die EU-Datenschutzregeln.
Haustürgespräche sind keine ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit und fallen deshalb unter die EU-Datenschutzregeln.