Entgelte für Papierrechnungen sind gesetzwidrig
Mobilfunker dürfen keine zusätzlichen Gebühren für Papierrechnungen verlangen. Das Oberlandesgericht Wien hat ein entsprechendes Ersturteil aus dem März in zweiter Instanz bestätigt, "die Klauseln sind gröblich benachteiligend". T-Mobile sieht in dem Urteil eine Bestätigung, dass SMS-Benachrichtungen trotzdem ausreichen.