Preiserhöhung: VKI erfolgreich mit Klage gegen DAZN
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Sport-Streaming-Dienst DAZN wegen unzulässiger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geklagt. Nachdem das Handelsgericht Wien alle angefochtenen Klauseln für unzulässig erklärt hat, beurteilt auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien diese für gesetzwidrig. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, wie der VKI in einer Presseaussendung informiert.
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Das Urteil im Volltext gibt es an dieser Stelle. Für unzulässig erklärt wurde etwa eine Klausel, mit welcher sich das Unternehmen vorbehalten hatte, den Preis für die zahlungspflichtige Mitgliedschaft auch nach Vertragsabschluss „an sich veränderte Marktbedingungen anzupassen, soweit sich die für die Kalkulation dieser Preise relevanten Bereitstellungskosten […] erheblich erhöhen“.
Wie sich diese Bereitstellungskosten ändern, sowie um welche Kosten, Gebühren und Steuern es sich dabei konkret handelt und unter welchen Umständen sich diese ändern, bleibt hier aber komplett offen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist daher nicht nachvollziehbar, wann und weshalb sich der Preis ändern kann, erklärt der VKI.
Unzulässig ist zudem der Teil der Klausel, wonach etwaige Preisänderungen frühestens 30 Tage nach dem Tag einer entsprechenden E-Mail-Benachrichtigung Anwendung finden. Laut Konsumentenschutzgesetz sind Entgeltänderungen, die schon innerhalb der ersten 2 Monate nach Vertragsabschluss eintreten, allerdings gesetzeswidrig.
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Preisanpassungsklausel
Ebenfalls nicht zulässig in Österreich ist eine Preisanpassungsklausel auf Basis des deutschen Verbraucherpreisindex. Sie sei intransparent, weil die Grundlage österreichischen Verbrauchern nicht geläufig sei.
Das OLG kippt auch eine Klausel, die Verbrauchern verbietet, den Streaming-Service „an Orten“ zu schauen, „an denen er von Teilen der Öffentlichkeit zeitgleich mitgeschaut werden kann“. Dies würde jedoch auch bedeuten, dass Verbrauchern die Nutzung des Services an öffentlichen Orten wie Parks oder öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt ist.
„Gerade in Zeiten, in denen sämtliche Streaming-Anbieter ihre Preise kontinuierlich nach oben schrauben, ist das Urteil ein Signal an die Branche, auf rechtskonforme Preisanpassungsklauseln zu achten“, wird Joachim Kogelmann, Jurist im VKI, zitiert.
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