8 Klauseln bei Amazon Prime sind gesetzwidrig
Amazon Prime macht derzeit nicht unbedingt mit positiven Nachrichten von sich reden. Beispielsweise dürfte allen Nutzer*innen von Prime Video mittlerweile aufgefallen sein, dass im Basis-Abo lästige Werbeunterbrechungen angezeigt werden - werbefreie Inhalte gibt es nur mehr gegen einen Aufpreis.
Nun hat das Handelsgericht Wien (HG) gleich 8 Klauseln in den AGB von Amazon Prime für ungültig erklärt. Im Mittelpunkt stehen dabei Bestimmungen zu Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und Widerrufsrecht.
Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Verwirrende Darstellung der Abo-Details
Bei einer dieser Klauseln bemängelte das HG Wien eine verwirrende und unnötig komplizierte Darstellung der Details über die jeweiligen Mitgliedschaftsmodelle. Amazon erwecke den Eindruck, dass hinter einem Link diese Informationen zu finden seien.
Stattdessen führte dieser Link nur zur allgemeinen "Hilfe- und Kundenservice-Seite". "Die Informationen waren nicht auf den ersten Blick, sondern erst nach genauer Durchsicht der Navigationsleiste erkennbar", heißt es in einer Aussendung des VKI.
Von Nutzer*innen könne man nicht erwarten, dass sie für den Abschluss des Amazon-Prime-Mitgliedsprogramms die gesamte Hilfe- und Kundenservice-Seite durchsuchen, um zu den Informationen über die verfügbaren Mitgliedschaftsmodelle und die Laufzeiten zu gelangen, so das HG Wien.
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Zu hoher Aufwand für Vertragsrücktritt
Ändern sich die Vertragsbedingungen, etwa durch eine höhere Gebühr oder Verschlechterungen des inkludierten Angebotes, wird den Mitgliedern ein 14-tägiges Rücktrittsrecht eingeräumt. Die Möglichkeiten, einen solchen Rücktritt zu erklären, beurteilte das HG Wien als nicht zulässig.
Amazon verlangt nämlich eine Kontaktaufnahme beim Kundenservice oder die Übermittlung eines Widerrufsformulars. Dieser Aufwand wurde als zu hoch eingestuft. Dadurch sei die Klausel dazu geeignet, Verbraucher*innen vom Widerruf der Mitgliedschaft abzuhalten, heißt es.
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Klare Strukturierung verlangt
"Verweise auf aktuelle Preise dürfen nicht labyrinthartig strukturiert werden, sondern müssen einfach und nachvollziehbar eingesehen werden können", kommentiert Joachim Kogelmann, Jurist im VKI das Urteil.
"Es muss möglich sein, sich über wichtige Vertragsdetails wie Laufzeiten, Mitgliedschaftsmodelle oder Preise schnell und unkompliziert zu informieren, ohne sich in den Untiefen von Websites zu verirren", so der Jurist in einer Aussendung.
Ein detaillierter Überblick über die gesamten, beanstandeten Klauseln sowie über die Ausführungen des Handelsgerichts Wien ist auf der Website des VKI zu finden.
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