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Netzpolitik

Der Lehrplan fürs Pflichtfach "Digitale Grundbildung" steht fest

Am Dienstag wurde nun der Lehrplan für das neue Pflichtfach kundgemacht. Er soll das inhaltliche Gegenstück zur im Herbst 2021 begonnenen Ausstattung der Schüler mit günstigen Endgeräten sein. Auf dem Programm stehen aber nicht nur sogenannte informatische Kompetenzen, sondern auch Medien- und Anwendungskompetenz.

"Digitale Grundbildung" fand sich schon bisher als sogenannte "verbindliche Übung" auf dem Lehrplan, allerdings ohne Benotung. Die Schulen hatten außerdem die Wahl: Sie konnten für die verbindliche Übung zwischen 2 und 4 Wochenstunden über die gesamten 4 Jahre AHS-Unterstufe bzw. Mittelschule gerechnet reservieren bzw. sie auch anstatt eigener Stunden in den Fachunterricht anderer Gegenstände integrieren.

Das ändert sich

Das geht jetzt nicht mehr: Grundsätzlich muss nun in jeder Klasse 1 Stunde pro Woche für das Fach reserviert sein. Die Schüler*innen bekommen auch Noten. Dass das neue Fach die "Begleitung" für die Ausstattung mit Endgeräten ist, zeigt sich auch am Umstand, dass er vorerst nur in jenen Schulstufen unterrichtet wird, die diese im Herbst schon bekommen haben werden. Das sind vorerst die erste, zweite und dritte Klasse AHS-Unterstufe/Mittelschule (5. bis 7. Schulstufe). Erst ab 2023/24 sind auch die vierten Klassen (8. Schulstufe) umfasst.

Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) nannte die Umwandlung in ein Pflichtfach in einer Aussendung einen "historischen Moment in den österreichischen Schulen". "Digitale Grundbildung bedeutet in diesem Fach, nicht einfach einen Computer zu bedienen. Schüler*innen sollen damit schon früh lernen, sich in der digitalen Welt zu bewegen, sie zu gestalten und Informationen daraus zu verarbeiten." Das Fach sei "die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben mit der Digitalisierung im privaten und beruflichen Bereich."

Was an Inhalten geplant ist

Thematisch geht es unter anderem um die Nutzung von Suchmaschinen im Internet (1.Klasse), das Erfassen, Filtern, Sortieren, Interpretieren und Darstellen von Daten (2. Klasse), die Erklärung des Begriffs "Social Media" bzw. das Verständnis, welche Interessen das jeweils anbietende Unternehmen hat (ebenfalls 2. Klasse) oder den Schutz von Geräten und Inhalten vor Viren bzw. Schadsoftware/Malware (3. Klasse).

Einerseits sollen die Schüler*innen also lernen, wie sie etwa Tabellenkalkulationsprogramme bedienen oder den Code eines selbst entwickelten Computerprogramms verändern können, damit es schneller und stabiler läuft. Andererseits soll aber auch vermittelt werden, unter welchen Bedingungen Bilder oder Fotos anderer Menschen verschickt werden dürfen oder wie man Fake News erkennt.

Kritik an den Kompetenzen, die unterrichtet werden sollen

Im Begutachtungsprozess gab es Kritik daran, dass das Fach mit Inhalten überfrachtet wurde. Je nach Blickpunkt wurde kritisiert, dass zu viel Informatik (das ja ohnehin später als eigenes Fach unterrichtet wird) und etwa zu wenig Medienbildung auf dem Lehrplan steht oder umgekehrt. Vor allem Vertreter*innen der Industrie bzw., der Wirtschaftskammer machten geltend, dass Medienbildung in die Lehrpläne anderer Fächer integriert werden sollte und Digitale Grundbildung vor allem Informatikkompetenzen vermitteln sollte.

Seit Mai werden jene Lehrkräfte, die schon bisher die verbindliche Übung "Digitale Grundbildung" unterrichtet haben, in sogenannten Massive Open Online Course (MOOC) fortgebildet. Im Herbst startet dann ein Hochschullehrgang im Ausmaß von 30 ECTS für bereits im Dienst stehende Lehrer*innen. Ab 2023/24 ist dann ein eigenes Lehramtsstudium geplant. Als nächster Schritt werden die Informatik-Lehrpläne der Oberstufen überarbeitet, um die Inhalte der Digitalen Grundbildung darauf abzustimmen.

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