© NordWood Themes/Unsplash

Netzpolitik

EuGH weist Klage wegen Upload-Filter ab

Das europäische Höchstgericht in Luxemburg wies am Dienstag eine Klage Polens gegen Teile der EU-Urheberrechtsreform ab. Es verwies darauf, dass die Regelung angemessene Garantien vorsehe, um das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit auf Plattformen wie Youtube zu wahren.

Die Copyright-Reform von 2019 sollte das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urheber*innen für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung zusichern. In mehreren EU-Ländern gab es dagegen große Proteste.

Reformgegner sehen Zensur

Kritiker bemängeln vor allem, dass Plattformen wie Youtube schon beim Hochladen prüfen müssen, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Das sei nur über Filter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass mehr als nötig aussortiert werde. Dies käme einer Zensur gleich.

In diesem Zusammenhang steht vor allem Artikel 17 der Reform im Fokus, der während der Verhandlungen zwischen EU-Staaten und Europaparlament als Artikel 13 bekannt geworden war. Gegen diesen Teil der Reform wandte sich auch die Klage der polnischen Regierung. Warschau argumentierte, dadurch würden die freie Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit verletzt.

Der EuGH wies diese Ansicht nun deutlich zurück. Zwar seien die Online-Dienste - abhängig davon, wie viele Dateien bei ihnen hochgeladen werden - dazu gezwungen, automatische Filter zu nutzen, und das Recht der Nutzer*innen auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit werde durch die Haftungsregelung eingeschränkt. Jedoch sehe die Reform "klare und präzise Grenzen für die Maßnahmen" vor, indem ausgeschlossen werde, dass rechtmäßig hochgeladene Inhalte beim Hochladen rausgefiltert oder gesperrt würden.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare