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Netzpolitik

FBI will IP-Adressen von Leuten, die einen Artikel gelesen haben

Die US-Bundespolizei FBI versucht an eine Liste von IP-Adressen, Telefonnummern und anderen Informationen von Nutzer*innen zu kommen, die einen Artikel auf USA Today über den Tod zweier FBI-Agenten gelesen haben, berichtet The Verge.

In der entsprechenden Anordnung (pdf) des FBI heißt es, dass Nutzer*innen gesucht werden, die auf den Artikel in einem bestimmten 35 Minuten langen Zeitraum zugegriffen haben. Unklar ist, was die US-Bundespolizei damit bezweckt.

USA Today verweigert Datenherausgabe

USA Today weigert sich die Informationen herauszugeben, weil es eine solche Anordnung für verfassungswidrig hält. Man sei über die Anordnung überrascht, heißt es in einem Statement gegenüber The Verge. Sie sei auch nicht durch die Richtlinien des FBI für Anordnungen an Medien gedeckt.

Der entsprechende Artikel wurde am 2. Februar publiziert und berichtet über einen Schusswechsel, der sich bei einer Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit einem Fall von Kinderpornografie ereignete. 2 FBI-Agenten und der Verdächtige kamen dabei ums Leben.

Berufung auf Urteile

USA Today verweist in seiner Eingabe vor Gericht auf zahlreiche ähnliche Fälle, in denen die Behörden nicht auf die geforderten Daten zugreifen durften. Zitiert wird auch ein Urteil des US Supreme Court aus dem Jahr 1953. In dem es heißt, dass eine Regierung, die Informationen darüber erhalten wolle, wer was gelesen habe, Leuten das Gefühl gebe, dass sie über die Schulter mitlese.

USA Today forderte das Gericht auf, die Anordnung aufzuheben, "um die wichtige Beziehung und das Vertrauen zwischen Leser*innen und Journalist*innen zu schützen".

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