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Netzpolitik

Mann schickte NS-Inhalte per Whatsapp, muss ins Gefängnis

Ein Geschworenensenat unter Vorsitz von Richter Oliver Kriz hat am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt einen Kroaten (32), der in Österreich aufgewachsen ist und hier lebt, wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten, davon sieben Monaten unbedingt, verurteilt. Der Angeklagte hatte sich schuldig bekannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Staatsanwältin Nicola Trinker warf dem Mann vor, im Zeitraum von 2013 bis 2018 mehrmals nationalsozialistische Inhalte - Bilder und Texte - über WhatsApp verschickt und dafür im Internet auch eindeutiges Material gesucht zu haben. Darüber hinaus habe der Angeklagte im März 2018 den Hitlergruß gezeigt und sich dabei von einem Freund fotografieren zu lassen.

NS-Ideologie verherrlicht

Diese Symbole seien eindeutig, jeder bringe sie mit dem Nationalsozialismus in Verbindung, erklärte die Staatsanwältin. Der Angeklagte habe von der Bedeutung dieser Inhalte gewusst und er habe es zumindest billigend in Kauf genommen, dass damit die NS-Ideologie verherrlicht werde. Das sei Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn, erklärte sie.

Der Angeklagte, der unter anderem wegen Körperverletzung, versuchter Vergewaltigung und gefährlicher Drohung mehrfach vorbestraft ist, bekannte sich schuldig. „Es war eine Dummheit, ich würde das heute nicht mehr machen“, sagte er in der Einvernahme durch den Vorsitzenden des Geschworenensenats, Richter Oliver Kriz. Er sei im Strom des „Nachrichtenverschickens mitgeschwommen“, meinte der Angeklagte weiter. Und er habe das Verbreiten dieser Nachrichten als „Spaß“ gesehen. Heute wisse er, dass es falsch gewesen sei, sagte er. Er wolle damit nichts mehr zu tun haben und habe dafür auch seinen Wohnsitz von Völkermarkt nach Graz verlegt.

Unbedingte Haftstrafe

Zur Strafbemessung sagte Kriz, der lange Zeitraum und die wiederholten Taten seien als erschwerend zu werten gewesen. Als Milderungsgrund könne nur das umfassende und reumütige Geständnis zählen, das habe den Angeklagten davor bewahrt, eine ausschließlich unbedingte Haftstrafe zu bekommen, sagte Kriz. Erschwerend seien auch die Vorstrafen. Die 21 Monate sind eine Zusatzstrafe zu einer Verurteilung durch das Bezirksgericht Völkermarkt wegen Körperverletzung.

Das Strafausmaß bezeichnete der Richter auch als generalpräventiv für eventuelle Nachahmer. Der Mann, der derzeit einer geregelten Arbeit nachgeht, habe aber die Möglichkeit, einen Antrag auf Verbüßung des unbedingten Teils der Strafe mit einer Fußfessel zu stellen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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