Maurer postete Belästigung, nun wurde sie verurteilt
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Netzpolitik

Sigi Maurer zeigt mit neuem Hass-Posting ein Problem auf

Die ehemalige Grünen-Politikerin Sigi Maurer ist am Dienstag vom Wiener Straflandesgericht wegen übler Nachrede verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Maurer wird Berufung einlegen. Auf Twitter wurde Maurer bereits erneut in Direktnachrichten mit Hass gegen ihre Person konfrontiert. Auf laut APA "humorvolle" Weise zeigt sie, wie sie nach derzeitiger Rechtslage nach Ansicht des Richters auf Hasspostings regieren könnte.

Der Richter nannte als "Mindestanforderung", bei dem Absender einer Botschaft nachzufragen, ob dieser die Nachricht auch tatsächlich geschrieben habe. Maurer müsste demnach den Absender der Hassbotschaft aufgrund der "journalistischen Sorgfaltspflicht" kontaktieren, um so nachzuprüfen, ob der Absender die Nachricht tatsächlich verfasst hat.

„Künftiges Management von direct messages auf social media sieht dann so aus. Stichwort journalistische Sorgfaltspflicht.“, schrieb die frühere Grüne-Abgeordnete in ihrem Tweet. Darunter das Posting (samt Rechtschreibfehlern): „Hass hast du dir verdient. Zu Weinachten gibt es Seil für dich und deines gleichen“. Maurer antwortete darauf: „Sehr geehrter Herr ....., um meiner journalistischen Sorgfaltspflicht nachzukommen bitte ich Sie um Bestätigung, dass Sie diese Nachricht tatsächlich selbst verfasst und abgesendet haben. Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen Sigi Maurer.“ Unklar ist, ob sie auch eine Antwort erhalten hat.

Auf Twitter meldeten sich neben ZIB2-Moderator Armin Wolf auch weitere Frauen zu Wort, die kritisieren, was dieses - nicht rechtskräftige - Urteil für Frauen, die Hassbotschaften erhalten, künftig bedeuten würde.

 

 

 Die Sprecher des Frauenvolksbegehrens haben nach dem Schuldspruch für Sigrid Maurer am Dienstag kritisiert, dass der Rechtsstaat Frauen im Stich lasse. Die Notwendigkeit, dass bei negativen Äußerungen der Wahrheitsbeweis angetreten werden muss, sei zu respektieren, doch der Fall zeige auf, dass sich Opfer von Hass-Nachrichten kaum wehren können.
„Dieser Fall zeigt klar auf, dass der österreichische Rechtsstaat Menschen im Stich lässt, wenn es um (sexistische) Hass-Nachrichten geht. Es gibt kaum Möglichkeiten sich dagegen zu wehren“, so Sprecherin Schifteh Hashemi.

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