Amazon Prime Day: Amazon-Preise sollen irreführend sein
Der Onlinehändler Amazon wurde bereits des Öfteren vorgeworfen, seine Kunden bei Sonderaktionen wie dem Prime Day mit irreführenden Rabattangaben zu locken. Beispielsweise mit fiktiven Streichpreisen, bei denen ein überhöhter „Originalpreis“ angezeigt wird, der den ursprünglichen Preis höher darstellt, als er tatsächlich jemals war. Dadurch soll der Rabatt größer erscheinen, als er tatsächlich ist.
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Wegen solcher falschen Lockversprechen droht Amazon in Deutschland jetzt Ärger. T3N berichtet, dass die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Amazon nun wegen falscher unverbindlicher Preisempfehlungen und Statt-Preisen abgemahnt hat. Denn eigentlich müssen Onlinehändler den günstigsten Preis der letzten 30 Tage angeben und nicht den Preis, der zu einem früheren Zeitpunkt galt oder der ursprünglichen unverbindlichen Preisempfehlung.
Amazon warb wieder mit falschen Rabatten
Die deutsche Verbrauchereinrichtung nennt als Beispiel einen AVM-WLAN-Repeater, der beim Prime Day von 259 Euro um 29 Prozent auf 209,99 Euro verbilligt war. Dabei kostete er in den 30 Tagen davor eigentlich nur zwischen 200 und 210 Euro. Zu diesem Preis hatte sogar Amazon selbst das Produkt zuvor bereits verkauft.
In der EU gibt es seit Mai 2022 eine neue Preisangabenverordnung, die solche Taktiken verbietet. Allerdings hält das viele Onlinehändler wie Amazon bisweilen nicht davon ab, bei den Preisangaben weiter zu tricksen.
Laut T3N zeigt sich Amazon bezüglich der Vorwürfe uneinsichtig. Das Unternehmen betont, dass es seine Kunden transparent informiere und sich an gängige gesetzliche Standards halte. Wie es nun mit der Abmahnung vor Gericht weitergeht, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.