US-Start-up Lime startet mit Tretroller-Sharing in Wien
Nach Car-, Moped- und Bikesharing ist nun der Tretroller - wenn auch mit elektrischem Antrieb - an der Reihe: Das US-Unternehmen "Lime" wird demnächst in Wien seine E-Scooter anbieten. Nähere Details sollen erst kommende Woche verraten werden. Fix ist jedoch: Das System funktioniert ähnlich wie bei den vorübergehend im Stadtbild sehr präsenten Leihfahrrädern von Obike und Ofo. Diese haben sich erst kürzlich wieder aus Wien zurückgezogen, nachdem die Stadtverwaltung die Regeln für derartige Unternehmen verschärft hat.
Ähnliche Anlaufschwierigkeiten will Lime offenbar vermeiden und fängt vorsichtig an. Laut einer Mitteilung der Firma soll in Wien anfangs zunächst ein Testbetrieb starten. Eine großflächige Verteilung der Roller soll dann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Es handelt sich jedenfalls um ein sogenanntes Free-Floating-System ohne fixe Stationen. Reserviert werden die Roller per App, die Höhe der Gebühren wurde noch nicht bekanntgegeben.
Das Aufladen der Akkus wird von den Mitarbeitern erledigt. Sie werden die Gefährte am Abend wieder einsammeln, hieß es. Auch sollen strenge Abstellregeln dafür sorgen, dass die Roller nicht zum Verkehrshindernis werden. Wie genau diese aussehen, soll ebenfalls in den nächsten Tagen kommuniziert werden, hieß es auf APA-Anfrage.
In den USA sind die E-Scooter von Start-ups wie Lime, Bird und Spin sehr beliebt, sorgen aber auch für Probleme. Viele Menschen klagen darüber, dass die E-Scooter oftmals mitten auf Gehsteigen herumliegen und ein Hindernis darstellen. Einige Menschen protestieren gegen die Start-ups, indem sie deren Scooter zerstören, auf Bäume schmeißen oder Kot auf ihnen verteilen, sodass diese nicht mehr verwendet werden können. Viele Städte planen bereits, die Verbreitung der Scooter einzuschränken.
Hierzulande sind die Regeln relativ klar: Die elektrisch betriebenen Scooter dürfen nicht auf Gehsteigen, sondern lediglich auf Fahrradwegen oder dem rechten Fahrstreifen der Straße gefahren werden. Zudem dürfen sie nur auf dem Gehsteig abgestellt werden, wenn dieser breiter als 2,5 Meter ist. Kinder unter zwölf Jahren müssen einen Helm tragen, Telefonieren darf man lediglich mit Freisprecheinrichtung.