Wie die Post meine Datenschutzanfrage verschlampt hat
Am 7. Jänner wurde bekannt, dass die Österreichische Post bei rund 2,2 Millionen Österreichern die Parteiaffinität abgespeichert hat. Das berichtete addendum. Zusätzlich gibt es weitere Kategorien an Daten, die die Post speichert. So wird etwa die Paketfrequenz erhoben, oder auch, ob man „bio-affin“, „radfahr-affin“, Nachtschwärmer oder Freizeitgriller ist. Rund drei Millionen Datensätze und Profile sind von der Post diesbezüglich verwaltet worden.
In Folge haben zahlreiche Österreicherinnen und Österreicher bei der Post ein Auskunftsbegehren gestellt, weil sie wissen wollten, welche Daten über sie selbst bei der Österreichischen Post gespeichert sind. Laut Stefan Prochaska von PHH Rechtsanwälte wurden von der Post knapp 8.000 E-Mails beantwortet sowie mehr als 500 postalische Einschreiben mit Antworten verschickt.
Keine Antwort erhalten
Doch nicht alle, die seit dem 7. Jänner ein Auskunftsbegehren bei der Post eingebracht hatten, bekamen tatsächlich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von drei Monaten eine Antwort. Darunter befand sich auch mein eigenes Auskunftsbegehren, welches offenbar verloren gegangen war. „Uns wurde von Seiten der Technik versichert, dass alle Antworten auf die Auskunftsbegehren versendet worden sind“, erklärte Prochaska.
Konkret mussten alle Anträge, die per E-Mail oder per Post versendet worden waren, in ein eigenes System übertragen werden. Bei meinem Datensatz war dabei offenbar ein Fehler passiert – das Geburtsdatum wurde von einem Mitarbeiter nicht übernommen. „Warum das niemandem auffiel, wird noch geklärt“, so Prochaska. „Es war ein menschlicher Fehler.“ Man habe extra viel Geld in technische Maßnahmen investiert und man sei derzeit auf Fehlersuche, sagt der Rechtsanwalt.
Mehrere Menschen betroffen
In meinem konkreten Fall befinde sich die Antwort auf das Auskunftsbegehren jetzt auf postalischem Weg direkt zu mir und die Post „möchte sich in aller Form dafür entschuldigen“. Man habe nicht die Absicht, Auskunftsverpflichtungen nicht nachzukommen, heißt es. Doch neben meinem Fall gibt es auch weitere Personen, die sich etwa via Twitter dahingehend geäußert haben, dass ihre Anfragen nicht fristgerecht binnen drei Monaten beantwortet worden waren.
„Wie es dazu kommen konnte, wird gerade geklärt“, heißt es. Und: Alle werden mit Antworten rechnen können. Betroffene, die innerhalb der dreimonatigen Frist keine Auskunft erhalten haben, sollen sich auf jeden Fall noch einmal direkt bei der Post melden. Es sei derzeit nicht nachvollziehbar, warum nicht alle Personen Antworten erhalten hätten, heißt es. Wenn ein Unternehmen die gesetzliche Auskunftspflicht nicht einhält, können sich Betroffene allerdings auch direkt bei der Datenschutzbehörde melden.
Ebenso wenig kann man sich bei der Post erklären, warum manche Personen die Aufforderung erhalten haben, Ausweisdaten und Adressdaten nachzureichen - obwohl diese bereits beim ersten Mal mitgeschickt wurden. Hier waren einige futurezone-Leser betroffen, die sich bei uns gemeldet hatten.
Sensible Daten zur Parteiaffinität seien zudem bereits gelöscht worden, heißt es seitens der Post. Nur Personen, die vor dem 12. Februar das Auskunftsbegehren abgeschickt hatten, sollen diese Auskunft noch erhalten. An diesem Tag hat nämlich die Datenschutzbehörde festgestellt, dass diese Daten von der Post nicht gespeichert werden dürfen. Personen, die jetzt ein Auskunftsbegehren stellen, dürften diese Daten demnach nicht mehr erhalten.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Post hat in ein sündteures, technisches System investiert, um Datenschutzanfragen automatisiert abzuarbeiten. Trotzdem passieren "menschliche Fehler" - die das System anscheinend nicht bemerkt. Wie kann es passieren, dass es nicht Alarm schlägt, wenn ein Datensatz vergessen wird? Noch dazu, wenn dadurch eine gesetzliche Frist nicht eingehalten wird? Das klingt fast ein wenig absurd.