"Wunderzahnbürste": Verfahren gegen Amabrush wurde eingestellt
Das Strafverfahren gegen den insolventen Hersteller der 10-Sekunden-Zahnbürste, Amabrush, wurde eingestellt. Darüber wurde der Verbraucherschutzverein (VSV) von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft der Stadt Wien informiert. VSV-Obmann Peter Kolba hatte die Klage im April 2019 vorgebracht. Die Staatsanwaltschaft sollte unter anderem untersuchen, wohin die durch Crowdfunding gesammelten Gelder geflossen sind. Zudem sollte ermittelt werden, ob es sich bei der Zahnbürste um einen Betrugsfall handelt, da 2.500 Beschwerden beim VSV eingegangen waren.
Nun wurde dieses Verfahren eingestellt. "Wir haben nicht damit gerechnet, dass die Staatsanwaltschaft nur die Beschuldigten vernimmt. Sie haben die Verdächtigen zu den Anschuldigungen befragt und sie haben sich natürlich nicht selbst belastet. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt", sagte Kolba gegenüber der futurezone. Die Staatsanwaltschaft teilte per E-Mail mit, die Einstellung in der Causa "Amabrush" sei erfolgt, "da nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens ein Täuschungs- und Schädigungsvorsatz nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisbar war".
Sachverständiger angefordert
Kolba habe damit gerechnet, dass die Ermittler einen Buchsachverständiger zur unabhängigen Prüfung heranziehen, was zur Überraschung des VSV allerdings nicht geschehen sei. Die Verdächtigen, unter ihnen Amabrush-Gründer Marvin Musialek, seien von der Staatsanwaltschaft dazu befragt worden, wohin die beim Crowdfunding gesammelten 8 Millionen investiert wurden. "Die Hersteller sagen, das Geld sei in die Produktion in China geflossen. Das kann ein Polizist nicht überprüfen", so Kolba gegenüber der futurezone.
Mehr als 2.500 Beschwerden seien bei der VSV eingegangen, die nun eine Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens erhalten haben. Zudem wurde eine ausführliche Begründung über die Beendigung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft angefordert. Anschließend soll entschieden werden, ob sich eine Fortsetzung des Verfahrens lohnt. Die Kosten dafür müsste der VSV dann selbst tragen.