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EU wirft Amazon Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vor

Der weltgrößte Online-Händler Amazon verstößt nach Einschätzung der EU-Wettbewerbshüter gegen Kartellvorschriften. Dem Unternehmen werde vorgeworfen, nicht-öffentliche Geschäftsdaten von unabhängigen Händlern systematisch für das eigene Einzelhandelsgeschäft zu nutzen, teilte die zuständige EU-Kommission am Dienstag mit. Die Kartellbehörden leiten eine diesbezügliche Untersuchung ein.

Darüber hinaus untersuchen die Wettbewerbshüter, die Gleichbehandlung der Händler, die auf Amazon Waren zum Kauf anbieten. Es wird vermutet, dass Amazon seine eigenen Angebote sowie jene, die die Logistik und Lieferservices von Amazon nutzen, unrechtmäßig bevorzugt.

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Hohe Milliardenstrafe möglich

Nach Angaben der Behörde hat Amazon nun die Möglichkeit, sich zu den Beschwerdepunkten zu äußern. Bleiben die Wettbewerbshüter danach bei ihrer Einschätzung, könnte auf Amazon eine milliardenschwere Strafzahlung zukommen. Wenn Unternehmen gegen die Wettbewerbsvorschriften der EU verstoßen, riskieren sie Geldbußen in Höhe von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Die Erlöse von Amazon beliefen sich 2019 auf rund 280,5 Milliarden US-Dollar.

Die Wettbewerbshüter der EU hatten im Juli 2019 eine Untersuchung wegen möglicherweise illegaler Geschäftspraktiken eingeleitet. Dabei gehen sie vor allem der Frage nach, ob der Konzern auf unfaire Weise mit anderen Händlern konkurriert, die seine Plattform nutzen.

Aktie gibt nach

Amazon widersprach den Vorwürfen. Die Aktie des Online-Händlers gab vorbörslich in den USA nach. Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass der Gründer und CEO von Amazon, Jeff Bezos, Aktien im Wert von 3 Milliarden Euro veräußert hat.

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