Facebook muss in Österreich Millionen-Strafe bezahlen
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Facebook zahlt in Österreich wegen der nicht angemeldeten Übernahme von Giphy eine Strafe von 9,6 Millionen Euro. Der US-Internetriese habe die Vorwürfe eingeräumt und die Strafe akzeptiert, teilte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Montag mit.
Facebook hatte den Internetdienst im Mai 2020 übernommen, den Kauf in Österreich aber nicht der Kartellbehörde gemeldet. Der Zusammenschluss muss nun - quasi nachträglich - bei der BWB angemeldet und geprüft werden.
Transaktionswertschwelle
Aufgrund der seit 2018 existierenden Transaktionswertschwelle hätte der Zusammenschluss gemeldet werden müssen. Die Transaktionswertschwelle war in Österreich eingeführt worden, nachdem Facebook 2014 WhatsApp ohne Prüfung der Kartellwächter übernehmen konnte. Das Kartellrecht zielte damals nur auf Umsätze ab, was bei kostenlosen Diensten wie WhatsApp oder Giphy aber zu kurz greift.
So muss eine Übernahme in Österreich seit drei Jahren nicht mehr nur dann gemeldet werden, wenn im Land ein bestimmter Mindestumsatz erzielt wird, sondern auch dann, wenn der Wert der Übernahme 200 Mio. Euro überschreitet und wenn das Zielunternehmen „in erheblichem Umfang“ im Inland tätig ist, so die BWB.
Dies sei bei Giphy der Fall gewesen, so die Kartellwächter. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles sei nicht nur auf die unmittelbare Nutzung über die eigene Webseite und App abzustellen, sondern auch auf die Nutzer*innen von anderen Diensten, Webseiten und Apps von Drittanbietern, welche Giphy mittels Programmierschnittstellen integrieren, zum Beispiel Facebook, Signal und Snapchat.
Facebook erkennt Strafe an
Konkret stellte die BWB einen Verstoßes gegen das Durchführungsverbot fest. Facebook habe in dem Verfahren umfassend kooperiert und um eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung, ein sogenanntes „Settlement“ ersucht, hieß es in der BWB-Aussendung. Facebook habe dabei die Angemessenheit der von der BWB beantragten Geldbuße in Höhe von 9,6 Mio. Euro anerkannt. Die BWB hat den Antrag auf Verhängung einer Geldbuße vergangenen Freitag beim Kartellgericht gestellt.
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