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Millionenbetrug: Gründerin von Blut-Start-up Theranos verurteilt

Das Start-up-Märchen von Theranos endet in einem Schuldspruch für die einstige Vorzeigeunternehmerin Elizabeth Holmes. Sie ist von US-Geschworenen wegen des Betrugs an mehreren ihrer Investor*innen schuldig gesprochen worden. Der Schuldspruch betrifft allerdings nur 4 von insgesamt 11 Anklagepunkten.

Holmes hatte das letztlich gescheiterte Bluttest-Start-up Theranos gegründet und mehrere 100 Millionen Dollar bei Investoren eingenommen. Sie wies den Betrugsvorwurf stets zurück.

Das große Versprechen von Theranos war, Bluttests zu revolutionieren: Nur wenige Tropfen aus dem Finger sollten reichen, um auch umfangreiche Analysen durchzuführen. Die Gesamtbewertung von Theranos erreichte in den Finanzierungsrunden bis zu 9 Milliarden Dollar, auch das Vermögen von Holmes betrug damit zumindest auf dem Papier mehrere Milliarden Dollar.

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Ein Bild aus besseren Zeiten - Elizabeth Holmes bei einer Diskussion im Jahr 2015

Als Visionärin gefeiert

Die heute 37-Jährige wurde als Visionärin gefeiert und in Presseartikeln mit Apple-Gründer Steve Jobs verglichen - was von ihrer Vorliebe für schwarze Rollkragenpullover noch unterstützt wurde.

Unter anderem steig die große Drogerie-Kette Walgreens ein und gewährte Platz für Theranos-Bluttests in ihren Läden. Wie sich jedoch herausstellte, funktionierte die Theranos-Technologie nie ausreichend verlässlich.

So wurden die Tests nicht mit eigenen Maschinen der Firma, sondern mit Labortechnik anderer Hersteller durchgeführt. Die Anklage warf Holmes vor, Geldgeber*innen bewusst hinters Licht geführt zu haben, um an die Investitionen zu kommen.

Nicht in allen Anklagenpunkten schuldig gesprochen

Die Geschworenen sahen das den US-Medienberichten zufolge im Falle von 3 Geldspritzen bestätigt - und sprachen Holmes in einem weiteren Anklagepunkt auch der Verschwörung zum Betrug schuldig. Holmes sagte in dem Prozess aus, sie habe aufrichtig an die Technologie geglaubt, sei als Chefin aber nicht über alle Probleme informiert worden.

Für eine Verurteilung mussten die Ankläger*innen die Geschworenen überzeugen, dass Holmes gezielt falsche Angaben gemacht habe. Bei 3 Anklagepunkten konnten sich die Geschworenen nicht auf das nötige einstimmige Votum einigen, wie sie wenige Stunden vor dem Urteil mitteilten.

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