FILE PHOTO: Uber's logo is displayed on a mobile phone in London
© REUTERS / HANNAH MCKAY

B2B

Wettbewerbsbehörde sieht Uber in Österreich vor dem Aus

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) warnt vor einem verpflichtenden Fixtarif für das Taxi- und Mietwagengewerbe. Ein solcher „könnte zur Folge haben, dass neue Geschäftsmodelle wie App-basierte Online-Vermittlungsdienste den Markt wieder verlassen müssen“, teilte des Behörde am Donnerstag mit. Die Wettbewerbshüter nahmen die Taxibranche und deren Mietwagen-Konkurrenz - Bolt, FreeNow, Holmi, Uber und Co. - unter Lupe und veröffentlichten nun ihren Endbericht.

Die BWB kritisiert die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagengewerbe zu einem einheitlichen Personenbeförderungsgewerbe. Sie „bedeutet nichts anderes, als die gesetzliche Festlegung des ursprünglichen Taxigewerbes als alleiniges Geschäftsmodell zu etablieren“. Das hemme den Wettbewerb, zum Nachteil der Kunden. Die Kartellbehörde erwartet bei Verordnung eines fixen Tarifs steigende Preise und sinkende Qualität.

Jobverlust befürchtet

Außerdem würden durch die gesetzlichen Änderungen Arbeitsplatzverluste bei den Mietwagenfahrern drohen. Mit den neuen Regeln müssen die Fahrer von Uber und Co. einen Taxi-Ausweis beantragen und eine Prüfung ablegen. „Aufgrund der vorhandenen Prüfungskapazitäten wird es ihnen praktisch unmöglich gemacht die Prüfung zeitgerecht absolvieren zu können“, ortet die Behörde Marktbarrieren.

Die wesentlichen Bestimmungen der Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes, die die vormals getrennt bestehenden Taxi- und Mietwagengewerbe zu einem einheitlichen Personenbeförderungsgewerbe zusammenfasst, treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft. Ebenfalls geändert werden die Betriebsordnungen auf Bundes- und Landesebene. Der Entwurf zur neuen Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung liegt bereits vor und wurde auch schon bei der EU-Kommission notifiziert.

Laut BWB scheinen die Entwürfe zu den Betriebsordnungen die bisherigen Taxiregelungen zu übernehmen und zeichnen die Einführung eines fixen Tarifs sowie weiterer Zutrittsschranken zum neuen Personenbeförderungsgewerbe vor. Bei der Wiener Tarifordnung sei die genaue Ausgestaltung noch offen, mit einer Neuregelung sei bis Jahresende zu rechnen.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare