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Große Änderungen bei Überweisungen kommen nächste Woche

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Digital Life

Große Änderungen bei Überweisungen kommen nächste Woche

Am Donnerstag den 9. Oktober treten neue Regeln bei Überweisungen in Kraft. Dann werden Echtzeitüberweisungen im Euroraum zum Standard, die von allen Banken kostenlos angeboten werden müssen. Damit wird die klassische SEPA-Zahlung quasi abgelöst. 

Gleichzeitig gibt es neue Sicherheitsvorkehrungen: Künftig prüft die Bank vor dem Abschluss der Überweisung, ob IBAN und Empfängername zusammenpassen. Damit soll Betrug besser bekämpft werden, wie Christian Prantner, Konsumentenschutzexperte der Arbeiterkammer (AK) erklärt.

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IBAN-Abgleich gegen Betrug

Bisher sei es für Betrüger einfach gewesen, Zahlungsströme umzuleiten, da IBAN und der Empfängername nicht zusammenpassen mussten - die IBAN war der einzige Kundenidentifikator. Betrüger konnten so falsche Kontodaten zusammen mit dem Namen eines legitimen Zahlungsempfängers angeben und die Überweisung ging ohne Probleme durch. 

Eine falsche oder fehlerhafte Überweisung zurückzuholen, sei jedoch meist nicht möglich und könne für Kundinnen und Kunden teuer werden, so Prantner. Wenn eine Überweisung ungewollt durchgeführt werde oder schief gehe, könne man bei der Bank zwar einen Nachforschungsauftrag geben. Das koste jedoch - die Institute verlangen dafür laut Prantner zwischen 30 und 50 Euro. 

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Das Ampelsystem für den IBAN-Abgleich

Ampelsystem für IBAN-Abgleich geplant 

Um den zunehmenden Betrugsfällen etwas entgegenzusetzen, kommt ab 9. Oktober der verpflichtende IBAN-Namensabgleich. Hierfür ist eine Art Ampelsystem geplant. Dieses überprüft vor Freigabe der Überweisung durch den Kunden, ob IBAN und Empfängername zusammenpassen. 

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Stimmen die beiden Parameter überein, gibt die Bank grünes Licht für die Überweisung. Gibt es leichte Abweichungen (gelb), beispielsweise einen Tippfehler im Empfängernamen, macht das System einen Vorschlag für den richtigen Namen. 

Bei groben Abweichungen zwischen IBAN und Name wird die Überweisung beflaggt (rot). Eine Freigabe der Transaktion ist dann zwar möglich, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko des Kunden, im Falle eines Fehlers übernimmt die Bank keine Haftung.

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