Elektro-Leihtretroller von Lime
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E-Tretroller als Weihnachtsgeschenk: Das sollte man beachten

Spätestens seit dem Start der beiden Anbieter Lime und Bird sind E-Tretroller ein polarisierendes Thema in Österreich. In Deutschland ist das Fahren mit den elektronischen Rollern auf öffentlichen Straßen und Radwegen hingegen verboten, eine Erlaubnis soll laut Bundesverkehrsministerium erst 2019 kommen. Wer in Österreich selber fahren und sich dabei nicht von der Verfügbarkeit der Leih-Scooter abhängig machen will, der kann sich ein solches Gefährt freilich unter den Weihnachtsbaum legen lassen. Bei Conrad und Amazon zum Beispiel sind die Roller ab niedrigen dreistelligen Beträgen zu haben, teurere Roller kosten rund 2000 Euro. Allerdings müssen auch in Österreich einige Regeln beachtet werden.

Wien ist anders

Rechtlich gelten E-Scooter mit maximal 25 km/h und 600 Watt Leistung als Fahrräder und dürfen entsprechend nur auf Radfahranlagen oder der Fahrbahn benutzt werden, in Fußgängerzonen nur dann und so lange, als diese für Radfahrer geöffnet sind. All das trifft allerdings nur auf Wien zu, im übrigen Österreich werden diese Geräte derzeit als Kleinfahrzeuge, beziehungsweise Spielzeug angesehen, mit denen nur jene Flächen zu benutzen sind, die für den Fußgängerverkehr vorgesehen sind.

Dadurch entsteht eine Rechtsunsicherheit für die Verkehrsteilnehmer, sagt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. Denn die Straßenverkehrsordnung ist zwar Bundesgesetz, die Rechtsauslegung liegt aber bei den Bundesländern. Eine einheitliche Regelung ist erst dann zu erwarten, wenn ein Fahrer wegen eines Vergehens verurteilt wird, in Berufung geht und daraufhin der Verwaltungsgerichtshof, beziehungsweise der Oberste Gerichtshof eine Entscheidung trifft. Möglich wäre laut Authried aber auch, in der Straßenverkehrsordnung eine Sonderbestimmung zu definieren, wie es sie zum Beispiel für Inlineskates gibt.

Regeln für Kinder

Entsprechend der unterschiedlichen Vorschriften unterscheiden sich auch die Regeln für minderjährige Kinder, die einen solchen Roller geschenkt bekommen. In Wien dürfen Kinder unter zwölf Jahren nur unter Aufsicht einer Begleitperson (Mindestalter: 16 Jahre) auf den genannten Radfahranlagen und der Fahrbahn fahren. "Kinder, die erfolgreich die Radfahrprüfung abgelegt haben, dürfen bereits ab zehn Jahren allein fahren. Für Kinder unter zwölf Jahren gilt die Radhelmpflicht", sagt Authried.

Außerhalb von Wien sind die Vorschriften über das Fahren mit und ohne Begleitperson ident. Wegen der Einstufung des E-Tretrollers als „Kleinfahrzeug zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn“ besteht in den Bundesländern aber keine Radhelmpflicht. Unabhängig von der rechtlichen Einordnung der E-Roller ist es aber auf jeden Fall vernünftig, wenn Kinder beim Fahren immer einen Helm tragen, sagt Authried.

Eine Frage der Ausrüstung

Und auch in Sachen Beleuchtung des Rollers betont Anthried, dass Sehen und Gesehen werden lebenswichtig sein kann: „Gerade in der dunklen Jahreszeit“, betont der Experte. Denn für die Ausrüstung des E-Scooter gilt ebenfalls die Fahrradverordnung, soweit es die Bauweise zulässt. Entsprechend sind daher etwa vorne ein weißer und hinten ein roter Reflektor Pflicht, ebenso Scheinwerfer nach vorne und hinten – letztere können allerdings bei Tageslicht und guter Sicht entfallen.

Neben einer Glocke oder Klingel muss das Gerät auch über zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsvorrichtungen verfügen. "Gelbe Katzenaugen oder Reflexionsfolien an den Seiten sind ebenfalls vorgeschrieben", so der ÖAMTC-Jurist. Auch wenn andere Bundesländer die E-Tretroller derzeit nicht als Fahrräder einstufen, sollen sie aus Sicherheitsgründen ähnlich sichtbar gemacht werden. Die Leih-Anbieter Lime und Bird sind bereits entsprechend der Vorgaben ausgestattet, sagt Authried.

Außerdem haben die Leih-Anbieter diverse Regeln festgelegt, wo ihre Kunden die Roller abstellen dürfen, und setzen diese Regeln auch durch. Bei Privatpersonen fehlen entsprechende Maßnahmen aber: Wer sich also mit seinem eigenen E-Roller durch die Stadt bewegt, der muss selber entscheiden, wo er parkt. Hält er sich nicht an die Regeln, so riskiert er eine Strafe.

Schnelle Roller werden zum Moped

Ein Problem ergibt sich auch, wenn ein E-Tretroller die Grenze von 25 km/h, beziehungsweise 600 Watt überschreitet. Denn dann gilt das Gefährt rechtlich nicht mehr als Fahrrad, sondern als Moped, und das bringt diverse Probleme mit sich: Ein Moped braucht laut Definition einen Sitzplatz, den der E-Tretroller nicht hat. Außerdem braucht er eine Zulassung, ein Nummernschild und eine entsprechende Versicherung. Laut Authried sollte man daher überprüfen, ob die eigene Haushaltsversicherung auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abdeckt.

Wer mit einem solchen Gefährt Unfälle baut, der muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen: Bei fahrlässiger Körperverletzung kann es bis zu einem Jahr Haftstrafe geben. Und wenn ein E-Roller schneller gemacht wird als die gesetzliche Vorgabe, dann drohen ohnehin diverse Konsequenzen rund um Zulassung und Versicherung – ähnlich wie bei einem frisierten 50ccm-Moped.

Vorsicht im Winter

Abschließend noch eine Warnung für alle, die nach Heiligabend mit dem neuen E-Roller gleich auf die Straße wollen: Bei Schnee, Matsch und Eis ist das Fahren deutlich gefährlicher als bei normalem Wetter. Auf jeden Fall muss also die Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse angepasst werden, Fahrer sollten noch mehr vorausschauend fahren als sonst. Und Aufsichtspersonen, die ihre Kinder beim Einweihen des E-Rollers begleiten, sollten besonders aufmerksam sein.

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Stefan Mey

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