Apple iPad Air in mehreren Farben
MediaMarkt verkauft versehentlich iPads um 15 Euro
Das ist mal ein richtiges Schnäppchen: MediaWorld, so der Name von MediaMarkt in Italien, hat iPads um 15 Euro verkauft. Mitglieder des Treueprogramms konnten um diesen Preis das iPad Air kaufen, das regulär 879 Euro kostet.
Das Angebot war solide: Keine versteckte Ratenzahlung, keine seltsamen Abos. Auf Reddit schreiben User, dass sie das Angebot im Online-Store genutzt haben. Sie wählten die Option „im Geschäft bezahlen und abholen“ aus. Nach etwa 40 Minuten kam die Bestätigung, dass das Tablet bereit zum Abholen ist. Im Geschäft wurde die Zahlung von 15 Euro problemlos akzeptiert.
Kunden soll iPads zurückgeben
Das Hammerangebot war dann aber doch zu gut, um wahr zu sein. 11 Tage später schickte MediaWorld ein E-Mail an die Käufer. Der Preis sei eindeutig falsch gewesen. Die Kunden haben 2 Optionen: Entweder sie zahlen den Restbetrag, aber mit 150 Euro Rabatt, oder sie bringen das iPad Air zurück. Wenn sie das machen, bekommen sie die 15 Euro zurückerstattet und einen 20-Euro-Gutschein.
MediaWorld hat gegenüber Wired nochmal bestätigt, dass es sich bei dem Angebot um einen technischen Fehler gehandelt hat. Was genau schiefgelaufen ist, wird nicht gesagt. Denkbar wäre, dass statt einem Rabatt um 15 Prozent, ein Kaufpreis von 15 Euro eingegeben wurde.
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Rechtslage
Im italienischen Gesetz gibt es eine Regelung, die Verträge ungültig macht, wenn der Preis offensichtlich falsch ist. Allerdings würde, so ein Konsumentenschutzanwalt gegenüber Wired, die E-Mail von MediaWorld weder eine Warnung vor rechtlichen Schritten noch eine Berufung auf dieses Gesetz enthalten. Es ist als ein Vorschlag zu werten, den die Kunden annehmen können, oder auch nicht.
Falls sie nicht auf eines der 2 Angebote von MediaWorld eingehen, könnte das Unternehmen rechtliche Schritte setzen. Ob MediaWorld vor Gericht wirklich Recht bekommen würde, sei aber nicht fix. Das Unternehmen müsse nachweisen, dass der Käufer bewusst den Fehler des Verkäufers bei der Bepreisung missbraucht hat.
Dazu reiche es nicht zu behaupten, dass der Rabatt von 98 Prozent den Kunden als Fehler hätte auffallen müssen. Durch Echtzeit-Preisanpassungen, Flash Sales, Rabattwochen, Promotion-Aktionen, Social-Media-Drops und Stammkunden-Aktionen, seien Preise heutzutage sehr variabel. Kunden könnten also im guten Glauben gehandelt und gedacht haben, dass dies eine besondere Werbeaktion für treue Kunden sei.
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Ähnliche Rechtslage in Österreich
Auch in Österreich gibt es Gesetze, um Verkäufer vor solchen Preisfehlern zu schützen. Ein Onlinehändler kann den Vertrag auflösen, wenn der Preis falsch eingegeben oder wegen eines technischen Fehlers falsch angezeigt wurde. Auch hier muss der Fehler so gravierend sein, dass es einem durchschnittlichen Kunden hätte auffallen müssen.
Als weiterer Faktor kommt in Österreich hinzu, wie schnell der Händler das falsche Angebot reklamiert. 11 Tage danach könnte etwa zu spät sein, falls der Kunde schon Zubehör für das iPad Air gekauft hat oder teure Apps im App Store, die für iPads ausgelegt sind und die er sich ohne iPad nicht gekauft hätte. In diesem Fall hat nämlich der Kunde bereits wirtschaftliche Entscheidungen auf Basis des Kaufvertrags getroffen.
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