ein e-Roller auf einem Rollenprüfstand

110 km/h hat die Züricher Stadtpolizei bei diesem E-Roller gemessen.

© Stadtpolizei Zürich

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Mit diesem Tool entlarvt die Polizei getunte E-Roller

E-Roller sind mittlerweile kaum mehr aus dem Stadtbild wegzudenken. Man kann sie einfach per App mieten oder sich für wenige hundert Euro einen eigenen kaufen.

Ihre höchste zulässige Bauartgeschwindigkeit liegt in Österreich bei 25 km/h. Doch so wie sich klassische Scooter mit 2-Takt-Motor z. B. durch einen Tuning-Auspuff schneller machen lassen, kann man auch die Höchstgeschwindigkeiten von E-Rollern steigern. Mit speziellen Chips und Controllern erreichen sie so leicht 40 km/h oder mehr.

Rollenprüfstand zeigt 110 km/h

In Zürich, wo E-Roller „E-Trottinett“ genannt werden und maximal mit 20 km/h unterwegs sein dürfen, hat die Polizei vor einigen Tagen ein aufgemotztes Exemplar aus dem Verkehr gezogen. Bei der Flucht vor den Beamten war dessen 49-jähriger Lenker gestürzt und festgenommen worden, heißt es in einer Aussendung.

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Auf der Polizeiwache stellten die Beamten den E-Roller auf einen mobilen Rollenprüfstand. Das Fahrzeug erreichte eine Bruttogeschwindigkeit (vor Toleranzabzug) von 110 km/h, also satte 90 km/h mehr als erlaubt.

Die Hamburger Polizei setzt auf dasselbe Gerät des Schweizer Herstellers Wenger. Die Behörde lobt es in einer Aussendung als besonders einfach zu bedienen und vergleichsweise leicht. Es wiegt nur 11 Kilogramm und kann mit 3 AA-Batterien betrieben werden.

In Österreich auch Messung per Laserpistole oder Radar

Das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat 2024 einen Erlass zur Messung der Geschwindigkeit von elektrischen Klein- und Minirollern herausgegeben. Auch hierzulande kann seither mittels Rollenprüfstand ermittelt werden, ob ein Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

In Wien werden die Geschwindigkeitsmessungen von E-Rollern und E-Scootern von der zuständigen Landesverkehrsabteilung ebenfalls mit sogenannten mobilen „Rollmessgeräten“ durchgeführt, wie die LPD Wien auf futurezone-Anfrage erklärt. Die Polizei zeigt Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit an und hebt Geldbußen ein.

Demnach darf ein E-Roller, der mit mindestens 75 Kilogramm belastet wird, über einen Zeitraum von 5 Sekunden nicht durchgängig schneller als 38 km/h sein. Sachverständige dürfen die Geschwindigkeit von E-Rollern auch an Ort und Stelle per Laserpistole, Radargerät oder geeigneten GPS-Geräten messen.

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