Teenager ergaunert 2,9 Millionen Dollar in Bitcoin
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Ein jetzt 17-Jähriger aus Lincolnshire, England, hat sich ein beachtliches Vermögen ergaunert. Und das von seinem Schlafzimmer aus, berichtet Lincolnshirelive.
Im April 2020 nutzte er den Lockdown für Online-Betrug. Er richtete einen Klon der Website Love2Shop ein. Diese ist in Großbritannien sehr beliebt und verkauft Gutscheine, die in vielen Geschäften eingelöst werden können.
Die Website hat er mittels Google Ads beworben. Menschen, die nach „Love2Shop“ suchten, wurde dann seine Werbung vor den eigentlichen Suchergebnissen auf Google angezeigt. Unwissentlich gaben sie ihre Kontodaten auf der gefälschten Website ein, bevor sie zur richtigen Website weitergeleitet wurden.
Mit den Logindaten plünderte er die Love2Shop-Konten seiner Opfer und übertrug Gutscheine im Wert von 6.500 Pfund (7.700 Euro) zu seinem eigenen Love2Shop-Konto. Erst nach einer Woche fiel der Betrug auf, als sich Kund*innen bei Love2Shop beschwerten. Er nahm die Website offline, doch Love2Shop führte die Ermittlungen weiter.
12.000 Kreditkartennummern und 48 Bitcoins gefunden
Etwas später wurde er festgenommen. Bei den folgenden Untersuchungen fand die Polizei auf seinem Computer über 12.000 Kreditkartennummern und 197 Paypal-Konten. Ob er die Nummern bei früheren Betrügereien selbst erbeutet oder im Darknet gekauft hatte, geht aus dem Bericht nicht hervor.
Von Jänner bis März 2020 erhielt er über die Paypal-Konten insgesamt 323.000 Pfund (383.000 Euro). Das Geld investierte er in Kryptowährungen. Neben mehreren kleineren Summen in verschiedenen Kryptowährungen, wurden auch 48 Bitcoin gefunden. Zum Zeitpunkt der Festnahme waren die 275.000 US-Dollar wert. Heute sind es 2,9 Millionen US-Dollar.
Jetzt hat die Gerichtsverhandlung stattgefunden. Die Richterin legte fest, dass er durch seine Verbrechen 2,1 Millionen Pfund verdient hat – umgerechnet 2,9 Millionen US-Dollar. Damit ist er sein ergaunertes Vermögen los. Außerdem wurde er zu 12 Monaten Jugend-Rehabilitation verurteilt sowie zu 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Die Richterin sagte bei der Verhandlung: „Wäre er volljährig, würde er ins Gefängnis wandern.“
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