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Todesfall in Disney World: "Disney+"-Abo schließt Klage aus

Im Oktober 2023 starb in den USA eine Frau an einem allergischen Schock in einem Disney-World-Restaurant in Orlando. Ihr Mann klagte daher den Betreiber des Restaurants sowie das Unternehmen Walt Disney Parks and Resorts. Sie sollten einen Schadenersatz in Höhe von 50.000 Dollar zahlen.

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Das Opfer wies im Restaurant mehrmals darauf hin, dass sie eine schwere Nuss- und Milchproduktallergie habe. Zudem habe das Restaurant damit geworben, größte Rücksicht bei Lebensmittelallergien zu nehmen. Vor einem Geschworenengericht dürfte der Schadenersatz laut den Anwälten des Mannes daher weitaus höher ausfallen. Doch soweit soll es gar nicht erst kommen.

Kleingedrucktes bei Probemonat von Disney+

Disney argumentiert, dass der Mann bereits zugestimmt habe, das Unternehmen nicht vor einem Geschworenengericht zu klagen - und zwar, als er 2019 ein Probemonat von Disney+ in Anspruch nahm.

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In den allgemeinen Geschäftsbedingungen darin steht geschrieben, dass "alle Streitigkeiten" gegen das Unternehmen vor einem Schiedsgericht ausgetragen werden müssen. Dort werden in der Regel keine so großen Schadenersatzsummen gewährt wie vor Geschworenengerichten.

Mit demselben Konto kaufte er 2023 dann Tickets für Disney World und stimmte dort wiederum den Nutzungsbedingungen zu. Damit erlaubte er, dass auch andere Personen, für die er die Karten gekauft hatte, den Geschäftsbedingungen unterlagen.

Disney betreibt Restaurant nicht

In einem Statement gegenüber Mashable gibt Disney bekannt, dass man tief betrübt über den Verlust des Mannes sei. "Da dieses Restaurant weder Disney gehört noch von Disney betrieben wird, verteidigen wir uns lediglich gegen den Versuch des Anwalts des Klägers, uns in seine Klage gegen das Restaurant einzubeziehen", so ein Sprecher.

Die Anwälte des Mannes bezeichnen Disneys Argumentation als "komplett fehlerhaft" und "absurd". Dass man nur wegen eines Probemonats von Disney+ auf alle Streitigkeiten mit Disney für immer verzichtet, sei so "unverschämt und unvernünftig, dass es das richterliche Gewissen erschüttere".

Die Anhörung zu Disneys Antrag auf Abweisung des Falls wurde für den 2. Oktober angesetzt. 

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