Am 24. November wird gewählt

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© APA/ERWIN SCHERIAU

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Wahlhelferin verschickte Stimmzettel per WhatsApp: Wahl ungültig

Weil eine Wahlhelferin per Whatsapp während ihrer Schicht Wahlwerbung für einen der beiden Bürgermeisterkandidaten in Dissen (Niedersachsen, Deutschland) gemacht hatte, hat das Verwaltungsgericht Osnabrück die Wahl nun für ungültig erklärt. Die Frau habe am 26. Mai im Wahllokal einen amtlichen Wahlzettel mit dem Handy fotografiert, digital ein rotes Kreuz beim Namen des später siegreichen Kandidaten eingefügt und dieses Bild bei Whatsapp eingestellt.

Das Gericht habe das als Wahlempfehlung in amtlicher Funktion gewertet, nicht als rein private Meinungsäußerung, teilte ein Sprecher am Mittwoch mit. Die Frau habe außerdem auch Wähler im Wahllokal teils direkt, teils indirekt zur Wahl des Kandidaten aufgefordert. Wahlhelferin und Bürgermeisterkandidat sind miteinander befreundet.

Gegen die Wahl hatte der unterlegene Bürgermeisterkandidat geklagt. Wegen des knappen Wahlausgangs mit einer Differenz von gerade einmal 28 Stimmen bestehe die Möglichkeit, dass die Wahlbeeinflussung entscheidend gewesen sein könnte, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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