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Digital Life

Was passiert, wenn meine Kryptobörse bankrottgeht?

Es war eine Hiobsbotschaft für Krypto-Anleger*innen in einer ohnehin turbulenten Woche: Inmitten der Talfahrt des Bitcoin und des Crashs des Stablecoin Terra gab die Kryptobörse Coinbase bekannt, dass im Falle eines Bankrotts die Einlagen der Anlegerschaft gefährdet sein könnten. "Im Falle einer Insolvenz können Krypto-Vermögenswerte, die wir im Namen unserer Kund*innen halten, Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sein, und solche Kund*innen können als allgemein ungesicherte Gläubiger behandelt werden“, teilte das Unternehmen in seinem Quartalsbericht mit.

Konkret bedeutet das, dass – sollte Coinbase in die Insolvenz abrutschen – individuelles Vermögen mit hoher Wahrscheinlichkeit verloren geht. Denn das wird als Teil der Insolvenzmasse betrachtet. Da drängt sich die Frage auf: Was passiert eigentlich hierzulande bei einer Pleite von Kryptoplattformen mit den eigenen Einlagen?

Wenn Coins nicht mehr dir gehören

Anleger*innen haben unterschiedliche Möglichkeiten, ihre Token aufzubewahren. Die meisten kaufen Coins auf Kryptobörsen wie Coinbase, Binance oder Bitpanda, die dann die Einlagen verwalten. Dort eröffnen sie ein Online-Wallet, genauer gesagt ein "Custodial Wallet". Wer ein solches anlegt, überträgt auch seinen Schlüssel zu den darin enthaltenen Coins, den „Private Key“, an die Börse.

Das hat den Vorteil, dass unkompliziert in Kryptowährungen investiert und damit gehandelt werden kann. Der Private Key und somit die Coins gehören allerdings der Kryptoplattform. Sollte sie pleitegehen, können die Assets als Firmenvermögen betrachtet werden und Anleger*innen verlieren im Ernstfall ihre Einlagen.

Krypto-Glossar

Public Key: Der öffentliche Schlüssel macht es möglich, Daten für Besitzer*innen des privaten Schlüssels zu verschlüsseln oder ihn zu authentisieren. Er ist nicht geheim und öffentlich einsehbar.

Private Key: Dagegen können Besitzer*innen des privaten Schlüssels die zuvor mit dem öffentlichen Schlüssel verschlüsselten Daten entschlüsseln oder digitale Signaturen erzeugen. Er ist geheim und bleibt beim Anleger oder eben der Kryptobörse.

Einlage wie bei einer Bank

Das ist im Grunde nichts Ungewöhnliches in der Finanzwelt. „Bei Banken ist es nicht anders. Auch an Geldscheinen, die ich zur Bank trage, verliere ich ja mein Eigentum“, erklärt Oliver Völkel, Partner bei Stadler & Völkel Rechtsanwälte, der futurezone.

Wer also in Kryptowährungen auf einer Plattform investiert, tritt ebenfalls sein Eigentum an seinen Assets ab: „Übertrage ich 50 Bitcoin, habe ich einen Anspruch auf 50 Bitcoin, aber nicht auf die 50 Euro, die ich übertragen habe“, so der Jurist weiter. Im Falle einer Insolvenz hätten Anleger*innen daher in der Regel kein „Recht auf Aussonderung“, so Völkel, und könnten leer ausgehen.

„Ihre Investition, ihre Coins“

Wer Assets bei der österreichische Handelsplattform Bitpanda besitzt, würde eigenen Angaben zufolge im Falle einer Insolvenz jedenfalls nicht leer ausgehen. „Unsere Kunden sind die wirtschaftlichen Eigentümer ihrer digitalen Vermögenswerte und wir verwahren sie als Treuhänder“, so Bitpanda gegenüber der futurezone.

Kund*innen könnten im Falle des Falles nicht als ungesicherte Gläubiger behandelt werden und nicht Gefahr laufen, ihr Vermögen zu verlieren. Denn sie könnten, anders als bei Coinbase, „ihr Aussonderungsrecht nach österreichischem Recht geltend machen. Ihre Investition, ihre Coins“, so die österreichische Kryptobörse.

Auf den Vertragspartner kommt es an

Ob Anleger*innen ihre Einlagen im Falle einer Insolvenz verlieren würden, hängt also in erster Linie davon ab, wie die Handelsplattform strukturiert ist – sprich, ob die eigenen Coins in einem Custodial Wallet liegen oder wie der Vertrag konkret ausgestaltet ist.

„Die Frage, welches Insolvenzrecht anwendbar ist, kommt aber auch auf den Sitz der Börse an“, gibt Völkel zu bedenken, denn „es zählt immer der Vertragspartner“. Handelsplattformen wie Coinbase oder Binance sind international tätig. Laut dem Experten hätten derartige Firmen häufig Niederlassungen in den jeweiligen Ländern, mit denen dann Kund*innen im Regelfall den Vertrag abschließen. Wer einen Vertrag mit Coinbase Luxemburg oder Coinbase USA eingeht, unterwirft sich auch dem dort gültigen Insolvenzrecht.

Der Aufruhr vergangene Woche war groß, als Coinbase in seinem Quartalsbericht mitteilte, dass Anleger*innen im Falle einer Insolvenz leer ausgehen könnten.

Was kann ich tun, um meine Token zu schützen?

Obwohl der Quartalsbericht von Coinbase für Aufruhr sorgte, gab es bislang keine populären Kryptobörsen, die aufgrund finanzieller Schwierigkeiten Insolvenz anmelden mussten. Es ist also davon auszugehen, dass sich das Risiko, zumindest bei großen Anbietern, in Grenzen hält.

Trotzdem sollten Token-Besitzer*innen, bevor sie investieren, Eigeninitiative zeigen. Zum Beispiel indem sie einen möglichst seriöse Wallet-Anbieter mit einer relativ starken Finanzdecke wählen oder sich einen guten Überblick über die Konditionen verschaffen, zu denen sie einen Vertrag über eine Wallet abschließen.

Anleger*innen, die ihre Bitcoin, Ether oder Doge-Token gar nicht in die Obhut einer Börse geben wollen, denen bleibt schließlich noch eine Alternative: Eine sogenannte Non-Custodial Wallet, bei der Nutzer*innen die alleinige Kontrolle über ihren privaten Schlüssel behalten und dementsprechend auch niemand ihr Geld streitig machen kann. Darunter fallen beispielsweise Electrum oder Exodus. Der große Nachteil bei Non-Custodial Wallets ist allerdings, dass kein Dritter ein Backup des eigenen Wallets hat oder darauf zugreifen kann. Ist der Private Key einmal verloren, sind es auch die Coins.

Mehr News zu Bitcoin und anderen Kryptowährungen lest ihr auf unserem Krypto-Channel futurezone.at/krypto.

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Lisa Pinggera

lisa_bingernda

Von 2021 bis 2023 bei futurezone. Erzählt am liebsten Geschichten über Kryptowährungen, FinTechs und die Klimakrise. Schreibt aber über alles, was erzählenswert ist.

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