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Netzpolitik

Wie man jetzt Hasspostings auf Facebook und Instagram meldet

Was Facebook gegenüber der futurezone angekündigt hatte, wurde nun in die Tat umgesetzt. Die neuen Meldefunktionen von Hasspostings auf Facebook und Instagram gingen am Donnerstag online. Damit erhalten auch User*innen in Österreich eine einfache neue Möglichkeit, um strafrechtlich relevante Beschimpfungen, Beleidigungen, Verhetzung, Stalking sowie Vergewaltigungs- und Morddrohungen zu melden.

Diese müssen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden, bei komplexeren Fällen bleibt den Plattformen sieben Tage Zeit. In Deutschland gibt es seit längerem eine ähnliche Funktion ("Beitrag als rechtswidrig gemäß NetzDG melden"), die an das deutsche Strafrecht gekoppelt ist.

Auf Facebook melden

Die neue Meldefunktion, die Facebook aufgrund des im Dezember in Österreich verabschiedeten Gesetzespakets gegen "Hass im Netz" umsetzen musste, findet sich an der Stelle, wo man auch schon bisher - meist erfolglos - bedenkliche Postings und Kommentare melden konnte.

  • Auf Facebook klickt man dazu in der rechten oberen Ecke auf die drei Punkte und wählt dann den Menüpunkt "Support erhalten oder Beitrag melden".
  • Anstatt eines der Schlagworte auszuwählen, über die man Facebook bisher Beiträge zur Überprüfung melden konnte, findet sich seit 1. April 2021 ein neuer Punkt unter "Was du sonst noch tun kannst".
  • Die neue Option heißt "Beitrag als rechtswidrig gemäß KoPl-G melden". Die Abkürzung steht für Kommunikationsplattfomen-Gesetz.
  • Klickt man darauf, bekommt man eine Reihe von Auswahlmöglichkeiten, warum der gemeldete Inhalt rechtswidrig sein könnte. Klickt man die Punkte an (Hassrede, Bedrohung, Beleidigung, Terrorismus, Gewaltdarstellung etc.), werden weitere Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich des Strafrechts angezeigt.
  • Wer sich nicht sicher ist, in welche strafrechtliche Kategorie ein Posting fällt, sollte zunächst am besten alle fünf Hauptkategorien auswählen, um alle Optionen angezeigt zu bekommen.
  • Nach Eingrenzung des Tatbestands kann man eine optionale Erklärung angeben, auch etwaige bereits erfolgte gerichtliche Entscheidungen können als Dokument angehängt werden. Pro Meldung kann nur ein Link (Posting) beanstandet werden.

Auf Instagram melden

Auf der Facebook-Tochter Instagram funktioniert das Melden von rechtswidrigen Postings nach dem gleichen Prinzip.

  • Wie bei Facebook klickt man beim entsprechenden Posting auf die drei Punkte in der rechten oberen Ecke.
  • Im nun verfügbaren Menü geht man auf "Melden".
  • Danach kommt eine lange Liste an Gründen, warum man einen Beitrag melden möchte. Der neue Punkt "Rechtswidriger Inhalt nach KoPl-G" ist auf den ersten Blick leider nicht zu sehen. Um diesen aufrufen zu können, muss man bis ganz ans Ende der Liste scrollen.
  • Wählt man diese Option aus, kommt eine erneute Bestätigungsaufforderung, bevor man schließlich im "Instagram-Hilfebereich" landet.
  • Die Auswahlmöglichkeit ist mit der Meldeseite von Facebook identisch. Wer sich nicht sicher ist, welcher Tatbestand erfüllt ist, sollte die einzelnen Unterpunkte anklicken und die Paragraphen auswählen, die für das Posting relevant sein könnten. Auch die Mehrfachauswahl ist möglich.

Weiterführende Informationen 

Welche Möglichkeiten betroffene Bürger*innen haben, um rechtswidrige Postings auch abseits von Plattformen wie Facebook und Instagram zu melden, bzw. wie man sich sonst noch gegen Hass im Netz wehren kann, findet sich auf der Überblicksseite des Justizministeriums. Dort gibt es nicht nur einen umfassenden Informationsfolder zu "Hass im Netz" (PDF), sondern auch Informationen zu häufig gestellten Fragen sowie ein Klageformular, mit dem ein Unterlassungsauftrag erwirkt werden kann.

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Martin Jan Stepanek

martinjan

Technologieverliebt. Wissenschaftsverliebt. Alte-Musik-Sänger im Vienna Vocal Consort. Mag gute Serien. Und Wien.

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