Mit der Vorratsdatenspeicherung sollen sämtliche Verbindungsdaten von Internet-, Telefon- und E-Mail-Anwendern ein halbes Jahr lang gespeichert werden - und zwar bei allen Teilnehmern, ohne Vorliegen eines konkreten Tatverdachts.
Mit der Vorratsdatenspeicherung sollen sämtliche Verbindungsdaten von Internet-, Telefon- und E-Mail-Anwendern ein halbes Jahr lang gespeichert werden - und zwar bei allen Teilnehmern, ohne Vorliegen eines konkreten Tatverdachts.
© APA/HANS KLAUS TECHT

Urteil

VfGH entscheidet über Vorratsdatenspeicherung

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) Anfang April die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt hat, wird nun als nächstes der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) darüber entscheiden, ob die österreichische Umsetzung der verdachtsunabhängigen Datenspeicherung sämtlicher Telefon-, E-Mail- und Internet-Verbindungsdaten für sechs Monate verfassungskonform ist.

Juristen halten Aus für wahrscheinlich

Mehrere Juristen waren sich im Vorfeld der Entscheidung sicher, dass das EuGH-Urteil das Aus für die Vorratsdatenspeicherung in Österreich bedeuten müsse. „Aus dem Urteil lässt sich ablesen, dass die Vorratsdatenspeicherung in ihrer derzeitigen Form nicht mehr möglich ist. Daten auf Vorrat können nur noch dann gespeichert werden, wenn es einen konkreten Verdacht im Hinblick auf bestimmte Leute gibt“, sagte etwa Universitätsprofessor Hannes Tretter vom Institut für Staats- und verwaltungsrecht der Uni Wien.

Auch die Rechtsexperten des Rates der Europäischen Union äußerten vor kurzem ihre Ansicht, dass das EuGH-Urteil zur Vorratsdatensepeicherung eine allgemeine, voraussetzungslose Speicherung von Daten verunmöglicht. Laut den EU-Juristen ist vor allem Paragraph 59 des EuGH-Urteils entscheidend dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung zumindest in ihrer jetzigen Form keine Zukunft in Europa hat. Darin wird bemängelt, dass die entsprechende EU-Richtlinie keine Begrenzung der zu sammelnden Daten spezifiziert.

Bekanntgabe am Freitag

Laut dem Sprecher des Verfassungsgerichtshofs, Christian Neuwirth, wird am Freitag um 10 Uhr die Entscheidung des VfGHs mündlich im Verhandlungssaal bekannt gegeben. "Beratungen des VfGH weit fortgeschritten", twitterte Neuwirth. Erst vor wenigen Wochen gab es eine öffentliche Verhandlung, bei der die Richter mehr über die Effizienz der Datenspeicherung wissen wollten. In 53,74 Prozent der beauskunfteten Fälle konnte die Vorratsdatenspeicherung keinen Beitrag zur Aufklärung leisten. In Österreich wurde die Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2013 wie berichtet vorwiegend zur Aufklärung von Diebstahl, Raub und Suchtgiftdelikten eingesetzt und nicht etwa zur Terrorismusbekämpfung.

„Wir haben längst die Bestätigung dafür, dass die massenhafte Ansammlung von Daten auf Vorrat und die Schaffung überdimensionierter Datenlager nicht zu mehr Sicherheit führt. Dänemark hat bereits reagiert und die nationale Umsetzung der Richtlinie gekippt. Dem Beispiel müssen wir folgen, und die Grundrechte der Bürger respektieren“, fordert der EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer (SPÖ).

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

mehr lesen
Barbara Wimmer

Kommentare