Ikea-Filiale am Wiener Westbahnhof
Millionenstrafe für Wiener Ikea weil PIN-Eingabe gefilmt wurde
Kurz nachdem die Ikea-Filiale am Wiener Westbahnhof eröffnet wurde, ist eine anonyme Anzeige bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingegangen. Im Mittelpunkt der Beanstandung lag die Videoüberwachung des Möbelhauses. Die Behörde hat nach einer Überprüfung insgesamt 30 Rechtsverstöße aufgelistet.
Die beanstandeten 9 Kameras im Kassen- und Außenbereich haben demnach Aufnahmen angefertigt, die unrechtmäßig waren. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat nun sein Urteil verkündet und Ikea zu einer Strafzahlung in der Höhe von 1,5 Millionen Euro verdonnert.
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Die Verstöße
Eine Kamera im Kassenbereich war so ausgerichtet, dass bei Kartenzahlung die Eingabe der PIN-Codes zu sehen war. Gleichzeitig waren auch die Personen erkennbar. Das ist laut dem aktuellen Urteil gänzlich illegal.
Im Außenbereich ragte das Sichtfeld der Überwachungskameras zu weit in den öffentlichen Raum. Es wurden beispielsweise Passanten des nahen Westbahnhofes gefilmt. Außerdem wurden auch eine Straßenbahnstation sowie der Ausgang einer U-Bahnstation abgefilmt.
Im Urteil wird kritisiert, dass trotz Hinweise keine Sofortmaßnahmen veranlasst wurden. Es wäre in kurzer Zeit möglich gewesen, die beanstandeten Zonen digital abzudecken. "Die Herstellung der Privatzonenmaskierung ist aber erst fast 8 Wochen nach Bekanntwerden der Vorwürfe erfolgt", heißt es im Urteil.
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Ikea geht gegen das Urteil vor
"Ikea geht gegen das Urteil in Revision, da nach Ansicht von Ikea aufgrund der Entfernung der Kameras keine Personen oder eine auswertbare Dateneingabe erkennbar waren und daher gar keine personenbezogenen Daten verarbeitet wurden", schreibt das Unternehmen in einem Statement, das der futurezone vorliegt.
Die Höhe der Geldstrafen nach der Datenschutzgrundverordnung richten sich nach dem Konzernumsatz und nicht nach dem Umsatz der betroffenen Filialen, wie heise schreibt. Demnach wäre eine theoretische Höchststrafe von fast 1,8 Milliarden Euro möglich gewesen. Das entspricht in etwa 4 Prozent des Konzernumsatzes.
Somit könnte Ikea mit einer Strafe von 1,5 Millionen Euro möglicherweise sogar glimpflich davonkommen. Mildernd auf das Urteil wirkte sich übrigens die Kooperation des Unternehmens mit den Behörden aus, ebenso das Fehlen finanzieller Vorteile sowie das Löschen der angefertigten Aufnahmen.
Im Urteil wird auch festgehalten, dass es durch die Videoaufnahmen zu keinem materiellen Schaden der Betroffenen gekommen ist. "Insbesondere wurden die von den Kameras erfassten PIN-Eingaben nicht missbraucht", heißt es. Die illegalen Aufnahmen gehen übrigens auf das Frühjahr 2022 zurück.
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