Trotz EU-Regelung: 5 Roaming-Fallen, auf die man achten sollte
Viele Menschen zieht es in den Sommermonaten ins Ausland zum Urlauben. Und gerade an einem neuen Ort ist das Smartphone eine große Bereicherung. Egal, ob man auf Maps das nächstbeste Restaurant finden möchte oder die Reservierungsbestätigung des Hotels in seinen Mails sucht, mobiles Internet ist unterwegs eine willkommene Unterstützung.
Dank der EU-Roaming-Regeln, die im Sommer 2017 in Kraft getreten sind, muss man sich dafür heutzutage auch nicht mehr in Unkosten stürzen. Die Zeiten, in denen man rechtzeitig vor Grenzübertritt die mobilen Daten deaktivieren muss, sind innerhalb der Europäischen Union zum Glück vorbei.
Ganz gefeit vor Roaming-Fallen ist man allerdings trotz EU-Regelung nicht. Bevor man sich also YouTube-schauend an einen der EU-Strände legt, sollte man folgende Punkte beachten.
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Unsere Tipps im Überblick:
- Auch EU-Volumen ist begrenzt
- Vorsicht in diesen Ländern und Gebieten
- Automatische Netzwahl in der Nähe von EU-Außengrenzen beachten
- Vorsicht auf Kreuzfahrtschiffen und Fähren
- Telefonate ins Ausland kosten immer noch Geld
1. Begrenztes Volumen
Meist ist es so, dass nicht das gesamte Datenvolumen, das einem im Inland zur Verfügung steht, auch im Ausland genutzt werden kann. Die genauen und in der Regel schiefen Werte entstammen einer Berechnungsformel der EU-Roaming-Regelung, die besagt, wie viel mindestens zur Verfügung gestellt werden muss. In der Praxis ist es derzeit bei vielen Mobilfunkern üblich, mindestens rund ein Fünftel des Volumens auch im EU-Ausland zur Verfügung zu stellen.
Grundsätzlich kann festgehalten werden: Je günstiger der Tarif ist, desto weniger EU-Datenvolumen hat man in der Regel. Auch bieten die virtuellen Mobilfunker ebenfalls tendenziell weniger an, als die in der Regel teureren Tarife der Netzbetreiber A1, Drei und Magenta. Gerade bei sehr günstigen Tarifen ist es sogar möglich, dass gar kein Roaming angeboten wird, das ist aber eher die Ausnahme.
Beim aktuellen Tarif HoT fix der Hofer-Mobilfunkmarke sind es etwa 10,7 von 51,2 Gigabyte, die im EU-Ausland verbraucht werden können. Bei Complete L des A1-Diskonters Yesss! sind es 10,8 von 55 GB. A1 Mobil M stellt mit 55 von 120 GB einen Ausreißer nach oben dar. Magenta Mobil M mit 48 von 120 GB ebenso. Selbst, wenn der Tarif im Heimatland unbegrenzt ist, kann es eine solche Einschränkung geben. Etwa beim Drei SIM Unlimited M. Dort hat man innerhalb Österreichs keine Begrenzung, im EU-Ausland sind es 25 GB.
Bevor man also den Trip ins EU-Ausland startet, sollte man sich bei seinem Provider erkundigen, wie viel Datenvolumen man zur Verfügung hat. Möglich ist das etwa über die jeweilige App des Anbieters oder über den Kundenservice.
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2. Vorsicht in diesen Ländern und Gebieten
Während die EU-Roaming-Regeln auch für Island, Norwegen und Liechtenstein gelten, weil sie Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, ist das in Großbritannien nicht mehr der Fall. Die Verordnung gilt auch nicht für San Marino, Andorra, die Isle of Man, die Kanalinseln, Gibraltar, Vatikanstadt und die Schweiz. Die Ausnahme für die Vatikanstadt ist allerdings rein theoretischer Natur, da es dort ohnehin kein eigenes Mobilfunknetz gibt und sie von den italienischen Betreibern versorgt wird.
Aber gerade im Falle von Großbritannien ist es in der Praxis so, dass es noch in vielen Tarifen inkludiert ist. Bevor man dort aber die mobilen Daten einschaltet, sollte man sich definitiv bei seinem Mobilfunkanbieter erkundigen.
3. Versehentliche Netzwahl nahe EU-Außengrenzen vermeiden
Wenn man seinen Urlaub im Außengrenzgebiet der EU verbringt, sollte man ebenfalls vorsichtig sein. So kann es passieren, dass sich das Handy automatisch mit dem ausländischen Netz auf der anderen Seite der Grenze verbindet. Etwa, wenn kein anderer Mobilfunkmast in Reichweite ist. Vorsicht gilt hier zum Beispiel an der Schweizer Grenze, aber auch in Kroatien oder der Slowakei.
Schützen kann man sich, indem man die automatische Netzwahl bei seinem Handy ausschaltet und das richtige Netz manuell wählt. Die entsprechende Option findet man auf Samsung-Handys etwa in den Einstellungen unter “Verbindungen”, “Mobile Netzwerke” und “Netzbetreiber”. Auf iPhones muss man unter “Einstellungen”, “Mobilfunk” bei “Netzauswahl”den Punkt “Automatisch” deaktivieren.
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4. Kreuzfahrtschiffe und Fähren
Besondere Vorsicht gilt auf Kreuzfahrtschiffen und Fähren. Jene verfügen oft über ihr eigenes Schiffsnetz. Selbst wenn man sich in der EU befindet, gilt dort die Roaming-Regelung nicht. Die Gebühren sind teilweise exorbitant. Mit 20 Euro pro Megabyte (!) muss man rechnen und auch Sprachanrufe sind in der Regel extrem teuer.
Selten, aber möglich ist sogar, dass man sich in ein solches Netz einwählt, wenn man nicht auf, sondern nur in der Nähe eines solchen Schiffs (etwa im Hafen) ist. Auch hier schützt manuelle Netzwahl vor unliebsamen Kosten.
5. Telefonate in das EU-Land, in dem man ist
Aufpassen heißt es auch, wenn man eine EU-Auslandsnummer anruft, auch wenn man sich selbst gerade in dem jeweiligen Land befindet. Ein denkbares Szenario wäre etwa, dass man in Rom im Hotel anruft, um die Check-in-Zeit zu erfragen. Oder man in Prag telefonisch im Restaurant einen Tisch reservieren möchte.
Die möglichen Kosten, die hier entstehen, sind im Vergleich zum Datenroaming zwar überschaubar, man sollte sich ihnen aber dennoch bewusst sein. Eine Gesprächsminute ist hier derzeit mit 22,8 Cent gedeckelt. Bei einer SMS sind die Kosten auf 7,2 Cent limitiert.
Telefoniert man hingegen vom Ausland ins Heimatland, wird das so gehandhabt, als wäre man zu Hause. In der Regel werden die Minuten dann vom entsprechenden Guthaben abgezogen bzw. zahlt man in der Praxis dann gar nichts.
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