Tesla opens its first official dealer in Barcelona
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Nach Tesla-Unfall: Gericht verbietet Touchscreen-Bedienung

Ein Tesla-Fahrer in Deutschland hat bei Regen das Intervall des Scheibenwischers neu eingestellt. Das funktioniert bei Tesla-Fahrzeugen nur am Touchscreen in einem Untermenüpunkt. Der Fahrer war dadurch offenbar abgelenkt, kam von der Straße ab und kollidierte mit mehreren Bäumen.

Zunächst wurde der Fahrer nach dem sogenannten Handparagraphen zu einem Bußgeld von 200 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dieses Urteil nun bestätigt, weil in dem Paragraphen ausdrücklich auf Touchscreens hingewiesen wird. Der Fahrer wurde daher wegen "vorschriftwidrigen Benutzens eines elektronischen Gerätes" verurteilt.

Die Nutzung von "Berührungsbildschirmen" ist nicht grundsätzlich verboten, solange nur ein kurzer Blick auf den Screen erforderlich ist. Da bei Tesla-Fahrzeugen die Intervalleinstellung der Scheibenwischer nur am Touchscreen in einem Untermenü zu finden ist, erfordere dies zu viel Aufmerksamkeit, so das Gericht. Im selben Menü sind übrigens auch die Nebelschlussleuchte sowie das Standlicht zu finden.

Urteil könnte weitreichende Folgen haben

Unmittelbare Folgen für Tesla hat das Urteil zunächst nicht. Das Problem könnte von Tesla etwa durch eine neue Menüführung und einer Änderung des Bedienkonzepts gelöst werden.

Von dem Urteil betroffen sind jedoch nicht nur Tesla-Fahrer. Zahlreiche Autohersteller setzen zunehmend auf Touchscreens im Innenraum und im Cockpit. Problematisch ist es vor allem für die Fahrer. Denn sie machen sich letztlich potenziell strafbar, wenn sie derartige Einstellungen in den Menüs während der Fahrt vornehmen.

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