So entfernt ihr eure persönlichen Daten aus der Google-Suche
Sind die eigenen Daten einmal online, ist es nahezu unmöglich, sie wieder zur Gänze aus dem Netz zu löschen. Suchmaschinen spucken häufig persönlichen Informationen, wie Handynummern, Emailadressen oder die Wohnanschrift bei Suchanfragen aus, die Rückschlüsse auf die Identität von Personen zulassen. Damit öffnen sie dem Datenmissbrauch Tür und Tor.
Google ermöglicht Nutzer*innen nun, persönliche Daten auf Wunsch aus den Suchergebnissen zu entfernen, wie der Konzern vor Kurzem bekanntgab. Allerdings unter Auflagen. Die futurezone erklärt, wie bei Google ein Antrag auf das Löschen sensibler Informationen gestellt werden kann.
Was Google bisher entfernte
Bis dato konnten Nutzer*innen nur dann die Löschung von Kontaktinformationen aus den Google-Suchergebnissen beantragen, wenn diese mutwillig verbreitet wurden. Zum Beispiel, wenn es jemand auf „Doxxing“ abgesehen hatte - eine Praktik, bei der sensible persönliche Informationen einer Person aufgedeckt und online veröffentlicht werden, um ihr zu schaden. Auch Kreditkartennummern oder Bankverbindungen konnten bereits vor den Neuerungen entfernt werden. Allerdings nur dann, wenn diese nachweislich für Betrügereien missbraucht wurden.
Laut Google können nun zusätzlich vertrauliche Logindaten, Bilder von Ausweisdokumenten sowie Wohnanschrift, Mailadressen und Telefonnummern per Antrag entfernt werden. Eine vollständige Liste der nun löschbaren Inhalte findet ihr hier.
Antrag stellen – so geht's
Denn Antrag könnt ihr auf der Google-Supportseite stellen. Dort gelangt ihr zu einem Online-Formular, in dem in einem ersten Schritt auf „In der Google-Suche angezeigte Informationen entfernen“ geklickt werden muss. Dann könnt ihr wählen, ob ihr Informationen nur aus den Google-Suchergebnissen oder auch von einer bestimmten Webseite löschen wollt. An dieser Stelle wird Google dazu raten, zuerst den Website-Host zu kontaktieren. Wer das nicht möchte, lehnt ab und fährt so mit dem Antrag fort.
In einem dritten Schritt gebt ihr an, welche Inhalte genau entfernt werden sollen. Hier können Suchbegriffe, Screenshots oder die URLs, die die zu löschenden Daten enthalten, als "Beweise" angegeben werden. Bis zu 1.000 Webadressen lässt das Formular zu. Zusätzlich benötigt Google noch euren Klarnamen, das jeweilige Heimatland sowie die eigene Mailadresse. Wer alle Angaben korrekt eingetragen hat, klickt auf „Senden“.
Antrag ist kein Allheilmittel
Ein solcher Antrag auf Löschung der eigenen sensiblen Daten ist allerdings kein Allheilmittel. Denn Google entfernt nicht automatisch Informationen von den jeweiligen Webseiten, die diese bereitstellen. Es wird nur schwerer, die Inhalte via Google ausfindig zu machen.
Hinzu kommt, dass Google ein Löschen der sensiblen Daten nicht garantiert. „Wenn wir Anträge auf Entfernung erhalten, prüfen wir alle Inhalte auf der Webseite, um sicherzustellen, dass wir nicht die Verfügbarkeit anderer Informationen einschränken, die im Allgemeinen nützlich sind", hält Google in einem kürzlich veröffentlichten Blogbeitrag fest. Darunter würden beispielsweise Nachrichtenartikel fallen.
"Wir prüfen auch, ob der Inhalt als Teil der öffentlichen Aufzeichnungen auf den Websites von Regierungen oder offiziellen Quellen erscheint", so der Konzern weiter. Auch in solchen Fällen werde Google dem Antrag nicht nachkommen und die Inhalte in den Suchergebnissen behalten.