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Apple klagt den Schweizer Obstverband wegen rotem Apfel

Wenn es um Markenrechte geht, ist Apple fleißig dabei, diese überall auf der ganzen Welt durchzusetzen. Das geht soweit, dass auch traditionelle Firmen und Produkte, die mit Äpfeln zu tun haben, davon betroffen sind. Konkret geht Apple aktuell gegen den Schweizer Obstverband vor, der seit 111 Jahren existiert.

Dieser hat einen roten Apfel mit einem weißen Kreuz als Logo, was Apple sauer aufstößt. Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen (CH) muss sich jetzt mit dieser Frage beschäftigen, ob der Schweizer Obstverband den roten Apfel mit weißem Kreuz als Logo nutzen darf, oder nicht.

So sieht das Logo des Schweizer Obstverbands aus, um das es geht

"Apfel ist ein Allgemeingut"

Der Direktor des Verbands der Schweizer Obstproduzenten, Jimmi Mariéthoz, betonte im Gespräch mit dem „Schweizer Bauer“: „Der Begriff Apfel oder das Bild eines Apfels sind doch Allgemeingut. Sie sollten keinem Unternehmen gehören.“ Auch Wirtschaftsrechtsprofessoren sehen das so, dass Äpfel Gemeingut seien und nicht markenrechtlich schützbar.

Für Apple ist das nicht der erste Rechtsstreit dieser Natur. 2007 hat der US-Konzern alle Marken mit dem Bezug zum Wort „Apple“ (Apfel) gekauft und besitzt damit hunderte an Markenrechten rund um dieses Wort. Apple bemängelt vor Gericht, dass es sich bei dem Apfel-Logo des Schweizer Obstverbands um eine „künstlerische Darstellung“ handle und keine Abbildung eines „echten Apfels“, heißt es in dem Bericht.

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Verfahren läuft noch

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hatte den Apple-Antrag laut dem „Schweizer Bauer“ im Herbst teilweise verweigert. Apple hat daraufhin gegen diesen Entscheid Beschwerde eingereicht und das Verfahren wird nun in St. Gallen bearbeitet. Der Ausgang des Verfahrens ist damit noch offen.

Apple ist nicht immer erfolgreich

In der Vergangenheit ist Apple etwa bereits gegen das Logo eines Bonner Cafés vorgegangen. Das Emblem des Ladens „Apfelkind“ in der Bonner Südstadt sehe dem Logo des Computerherstellers „hochgradig“ ähnlich, hieß es damals. Das Bonner Café hatte sein Apfel-Logo als Wort-Bild-Marke angemeldet und damit auch Tassen, Lampen und Taschen verziert sowie verkauft. Apple zog seinen Einspruch beim Deutschen Patent- und Markenamt allerdings zurück, berichtet Golem.de.

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Auch um ein Birnen-Logo gab es bereits einmal Streit, obwohl man Äpfel ja bekanntlich nicht mit Birnen vergleichen soll. Auch dieses Verfahren verlor Apple. Das Birnen-Logo durfte bleiben.

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