Gesetzesnovelle erschwert E-Zustellung in der Privatwirtschaft
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615 Millionen Briefe wurden 2022 von Unternehmen in Österreich verschickt. Rechnet man den Druck, Couverts und Porto ein, kostete das den Firmen mehr als 900 Millionen Euro. “Jedes Prozent, das elektronisch statt postalisch versendet wird, würde eine Einsparung von rund 6,8 Millionen Euro bedeuten”, rechnet "hpc DUAL"-Chef Josef Schneider vor.
hpc DUAL betreibt mit der Versandsoftware BriefButler selbst einen elektronischen Zustelldienst. Verträge, Rechnungen, Kündigungen oder Formulare von Versicherungen, Immobilienverwaltungen, Ämter oder Vereinen werden mit dem BriefButler verschickt und die Empfänger*innen erhalten eine Benachrichtigung in ihrem E-Mail-Postfach.
Novelle des Zustellungsgesetzes
Auch öffentliche Behörden nutzen Dienste zur digitalen Zustellung. Seit der Novelle des Zustellungsgesetzes im Dezember 2019 sind Unternehmen sogar verpflichtet, Sendungen der Verwaltung elektronisch empfangen zu können. Das spart der Verwaltung Arbeitsaufwand und Kosten. Außerdem ist es besser für die Umwelt, da CO2 eingespart wird.
Andersherum, also vom Unternehmen hin zur Behörde, ist jedoch weiterhin nur der Postweg erlaubt. Das stößt bei Schneider auf Unverständnis: “Jede Behörde oder jede Verwaltung in Österreich hat ein elektronisches Postfach. Es kann daher nicht sein, dass das nur in eine Richtung geht.” Zumal es vor Dezember 2019 bereits möglich war, die Dokumente mit privaten E-Zustellern zu versenden.
Österreich steht bei Digitalisierung gut da
Gerade in Österreich würde man damit eine Chance verpassen, denn die Infrastruktur ist bereits vorhanden. “Im deutschsprachigen Bereich gibt es kaum ein Land, das in der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung so weit ist wie Österreich”, sagt Schneider. Als Beispiel nennt er etwa die Handysignatur, oder ID Austria: “Wir haben mittlerweile über 3,5 Millionen User und Userinnen der Handysignatur. Damit kann man ein digitales Postfach aufsperren, die Sendung entgegennehmen und gleich unterzeichnen.”
“Der Verkehr zwischen den Unternehmen findet bereits jetzt zum Großteil elektronisch via E-Mail statt”, sagt Johannes Linhart vom Senat der Wirtschaft, der die neue Regelung ebenso kritisiert. Zwischen Unternehmen und der Verwaltung sei das nicht so einfach möglich, denn eine herkömmliche E-Mail “gilt nach dem Zustellgesetz nicht als zugestellt. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, kann man dadurch angreifbar sein.”
Auch der Datenschutz spielt bei dem Thema eine entscheidende Rolle. “Ich brauche immer die Zustimmung des Empfängers oder der Empfängerin, dass ich ihm oder ihr elektronisch etwas schicken darf”, weiß Schneider. “Die Beweislast liegt dabei immer beim Versender. Das ist bei einer E-Mail nicht ganz so einfach.”
Ressourcen und Kosten einsparen
Private elektronische Zustellungsdienste wie hpc DUAL haben sich am Markt etabliert. Das ist auch der Coronapandemie zu verdanken, die die Digitalisierung stark angetrieben hat. “Wir haben am Beispiel der Stadt Wien den Anteil der digitalen Empfänger und Empfängerinnen von 2021 auf 2023 fast verdoppelt”, verrät Schneider. “Insgesamt 5 Millionen Behördensendungen werden in Österreich mittlerweile digital zugestellt. Also 5 Millionen mal Kuvertieren, Drucken und Porto, das man sich dabei erspart.”
“Es wäre schade, hier stehenzubleiben und den Schritt Richtung Privatwirtschaft nicht zu gehen, wo wir auch viel Potenzial haben – sowohl bei der Einsparung von Ressourcen als auch bei der Einsparung von Kosten”, sagt Schneider. Eine Abschaffung von postalischen Zustellungen fordern dabei weder Schneider noch Linhart. Vielmehr gehe es darum, mit alten Mustern zu brechen und elektronische Zustelldienste nicht zu behindern.
Dieser Artikel ist im Rahmen einer Kooperation zwischen futurezone und hpc DUAL entstanden.
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