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Worauf ihr am Black Friday achten solltet

Jedes Jahr sorgt der Black Friday, der heuer auf den 26. November fällt und mit großen Preisermäßigungen lockt, bei vielen Menschen für einen Kaufrausch. Viele Betrüger*innen nutzen diese Rabatt-Schlachten für Fake-Shops, wie die Internet-Ombudstelle warnt.

Nicht selten fallen Konsument*innen unseriösen Anbieter*innen in die Falle – oft mit rechtlichen Problemen als Folge.  Mit diesen Tipps könnt ihr euch schützen.

Rabatte hinterfragen und Preise vergleichen

Nicht alle Preisermäßigungen sind tatsächlich eine Ersparnis. Laut der Internet-Ombudstelle basieren viele Rabatte auf unverbindliche Preisempfehlungen der Hersteller, welche allerdings selten mit dem Marktpreis übereinstimmen.

Hier lohnt es sich, den Preis zu überprüfen, etwa mithilfe von Preistracking-Tools. Auch Vergleichsportale wie Geizhals, Durchblicker oder Idealo, welche die Preise eines Produkts mit jenen anderer Händler*innen vergleichen, eignen sich dafür.

Vorsicht bei Fake-Shops

Auch Fake-Shops locken Konsument*innen mit scheinbaren Schnäppchen an. Um sicher zu gehen, dass es sich nicht um einen solchen handelt, sollte man in einem ersten Schritt das Impressum des Shops aufrufen. Wenn es keines gibt, sollte man diesen Online-Shop lieber meiden.

Gleiches gilt, wenn eine Vorauszahlungspflicht genannt wird. Viele Fake-Shops sind zudem über Watchlist Internet angeführt. Wer sich unsicher über einen Online-Shop ist, kann ihn dort überprüfen. 

Stornierungen und Verzögerungen möglich

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Black-Friday-Bestellungen wieder durch die Händler*innen storniert. Grundsätzlich ist ein*e Händler*in dazu verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Preis zu liefern, sobald ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Laut der Internet-Ombudstelle müsse eine Stornierung im Einzelfall geprüft werden.

Auch weisen die Expert*innen darauf hin, dass Online-Händler*innen die bestellte Ware grundsätzlich innerhalb der angegebenen Lieferzeit auch liefern müssen. Geschieht dies nicht, können Konsument*innen auf eine Nachfrist bestehen. Wird auch diese nicht eingehalten, dürfen sie den Vertrag auflösen. 

Findet ein*e Konsument*in die gleiche Ware bei einem/r anderen Händler*in zu einem höheren Preis, darf sie oder er die Differenz sogar vorherigen Händler*innen in Rechnung stellen. Einzige Ausnahme ist, wenn dieser für die Lieferverzögerung nicht verantwortlich ist. 

Zwischen Rücktritts- und Rückgaberecht unterscheiden

Beim Online-Shopping dürfen Konsument*innen von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen – auch am Black Friday. Binnen 14 Tagen dürfen Käufer*innen ihren online abgeschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen die bereits erhaltene Ware wieder retournieren. Auch, nachdem diese getestet wurde. Wird die Ware über Gebühr probiert, könnte ein Wertersatz anfallen. 

Für die Rücksendung müssen allerdings die Käufer*innen aufkommen, wenn der oder die Händler*in darauf hingewiesen hat. Kein Rücktrittsrecht besteht bei personalisierter Ware und versiegelten Hygieneprodukten. 

Innerhalb von 14 Tagen besteht das gesetzliche Rücktrittsrecht. Manche Händler*innen ermöglichen zudem ein längeres Rückgaberecht, sodass die Produkte innerhalb von 30 bis 60 Tagen oder sogar länger zurückgeschickt werden können. Die Vorgaben dafür legt der oder die Händler*in fest – etwa eine Rückgabe der Ware nur in Orginalverpackung.

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