So funktioniert der Grüne Pass für Getestete
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Lange wurde über den Grünen Pass gesprochen, der EU-weit mit Anfang Juli 2021 eingeführt werden soll. Nun ist es in Österreich soweit: Am Donnerstag fiel mit einigen Tagen Verspätung der Startschuss für die Umstellung.
Die ersten Zertifikate mit EU-konformen QR-Codes können für getestete Personen bereits seit Donnerstagvormittag digital erstellt und abgerufen werden. Für genesene Personen soll dies im Laufe des Tages funktionieren. Geimpfte müssen noch bis Ende des Monats warten.
Die futurezone hat sich anhand von „Österreich testet“ angesehen, wie der Grüne Pass aussieht und funktioniert.
Schritt für Schritt zum Grünen Pass
Meldet man sich zu einem Test bei „Österreich testet“ an, sieht alles noch so aus, wie man es bisher gewohnt ist. Man druckt einen „Laufzettel“ aus und geht damit zur Teststation. Doch das Zertifikat, das man danach per E-Mail oder SMS erhält, hat sich nun geändert.
Das Testzertifikat kann wie bisher nach der Eingabe des Geburtsdatums abgerufen werden. Die Daten werden dabei im Hintergrund über das Portal gesundheit.gv.at abgefragt.
Hat man sich eingeloggt, wird man als Nutzer*in nun begrüßt mit „Der Grüne Pass: Zertifikat“. Die wichtigsten Eckdaten: Testdatum, Testmethode und Ergebnis sieht man bereits direkt nach dem Login als Überblick. Es folgt ein Download-Button „PDF-Dokument herunterladen“. Um den Nachweis zu speichern, klickt man auf diesen Button und speichert das PDF ab.
Auf dem PDF, das man nach einem Test von „Österreich testet“ erhält, prangert jetzt an der linken Seite ein QR-Code und rechts oben steht groß: „EU Digital Covid Certificate“. So heißt der Grüne Pass auf EU-Ebene, denn die Bezeichnung „Grüner Pass“ ist nur die umgangsprachliche, die in Österreich verwendet wird. Die EU hat sich auf ein anderes Wording geeinigt.
Das PDF-Dokument enthält einen Unique Certificate Identifier, der EU-konform gestaltet ist und dem Abfragenden nicht mehr preisgibt, als Name, Geburtsdatum, und ob der Testnachweis gültig oder nicht gültig ist. Abgefragt werden kann das Dokument über eine Web-Anwendung namens qr.gv.at. Dort kann man auch selbst nachprüfen, was für Informationen über einen zu sehen sind, wenn man bei Events oder beim Grenzübertritt seinen Nachweis herzeigt.
Auf qr.gv.at sieht derjenige, der das Testzertifikat überprüft, ob dieses gültig ist.
Auf dem PDF-Dokument selbst ist der Name des Tests und Testherstellers vermerkt, das Datum und die Uhrzeit der Probeentnahme, welche Einrichtung den Test durchgeführt hat und in welchem EU-Mitgliedsstaat der Test erfolgt ist. Im Anschluss folgt das Testergebnis. Im Fall eines negativen Ergebnisses steht „nicht nachgewiesen“.
User*innen haben über die Plattform gesundheit.gv.at die Möglichkeit, sich das gesamte Testzertifikat runterzuladen, oder nur den QR-Code abzuspeichern. Der Link zum Abruf dieser Daten wird entweder per E-Mail oder per SMS oder vor Ort auf Papier zur Verfügung gestellt.
Grüner Pass funktioniert ab sofort
Im futurezone-Test hat das Erstellen des Grünen Passes am Donnerstagvormittag funktioniert. Getestet wurde bei einer Apotheke, die Teil von „Österreich testet“ ist. Die Gurgeltests von „Alles Gurgelt“ wurden bisher laut Angaben der zuständigen Behörde noch nicht umgestellt. Eine Adaptieren sei für die "nächsten Tage" geplant, heißt es.
Das Gesundheitsministerium gab im Gespräch mit futurezone zu bedenken, dass die Umstellung möglicherweise bei diversen privaten Testangeboten nicht am ersten Tag funktionieren wird. Man sei mit allen Anbietern in Gesprächen, aber garantieren könne man derzeit nur, dass der Grüne Pass bei „allen öffentlichen Teststandorten“ funktioniere.
Tests ohne EU-Zertifikat sind in Österreich weiterhin gültig
Doch auch die Tests, die zum heutigen Start noch kein offizielles „EU Digital Covid Zertificate“ aufweisen, sind in Österreich im Zuge der „3G-Regel“ weiterhin wie gewohnt als Testnachweis gültig.
Das EU-Zertifikat bringt eigentlich erst ab Anfang Juli etwas, denn ab dann kann es auch für das Reisen innerhalb Europas verwendet werden und von allen Grenzbeamten gelesen werden. „Derzeit sind noch nicht alle Grenzstationen mit der notwendigen Web-App-Schnittstelle ausgestattet“, so das Gesundheitsministerium.
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