Leuchtschild mit dem Meta-Logo

Meta will offenbar nichts mit pornografischen Inhalten zu tun haben (Symbolbild).

© REUTERS / Gonzalo Fuentes

Digital Life

Meta hat Pornos für “private Nutzung” illegal heruntergeladen

Seit Meta 2023 erstmals seinen KI-Chatbot veröffentlichte, hat der Social-Media-Konzern häufig mit Copyright- und Datenschutz-Streitigkeiten zu tun. Zum Training der Künstlichen Intelligenz greift Meta nämlich einerseits auf Datensätze fragwürdiger Herkunft – etwa die Schattenbibliothek LibGen für wissenschaftliche Bücher – und andererseits die Daten von Nutzerinnen und Nutzern zurück.

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Im Sommer wurde Meta schließlich von Strike 3 Holdings verklagt. Die Porno-Film-Unternehmensgruppe warf dem Social-Media-Konzern vor, mindestens seit 2018 per Torrent urheberrechtlich geschützte Pornovideos heruntergeladen zu haben. Laut Strike 3 waren nicht nur 47 IP-Adressen aus dem Unternehmensnetzwerk von Meta an den Torrents beteiligt, sondern auch 2500 weitere „versteckte“ IP-Adressen. Die Porno-Film-Unternehmensgruppe ging daher von einer Verwendung für KI-Training aus und forderte laut TorrentFreak 359 Millionen Dollar Schadenersatz.

Wie Ars Technica berichtet, hat Meta Anfang der Woche nun einen Antrag auf Abweisung der Klage beim zuständigen Gericht in Kalifornien eingereicht. Die Begründung ist kurios.

„Private Nutzung“ statt KI-Training

So erklären Metas Anwälte in dem Dokument zunächst, dass die Meta-AI-Nutzungsbedingungen das Generieren von Erwachsenen-Videos verbieten. Darüber hinaus sei die geringe Anzahl der heruntergeladenen Videos – 157 über einen Zeitraum von 7 Jahren – ein „eindeutiger Hinweis auf private, persönliche Nutzung“

Der erste in der Anklage erwähnte Download stammt aus dem Jahr 2018 – Jahre, bevor Meta seine KI auf den Markt brachte. Es sei außerdem unplausibel, dass Meta überhaupt über diese Downloads Bescheid gewusst habe, geschweige denn selbst angeordnet oder durchgeführt habe. 

Meta beschreibt Kläger als „copyright troll“

Die Meta-Anwälte bezeichnen die klagende Unternehmensgruppe außerdem als „copyright troll“, der häufig erpresserische Klagen einbringt. Strike 3 hat nun 2 Wochen Zeit, zu reagieren.

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Meta hofft offenbar darauf, dass das Gericht seine Sichtweise übernimmt. Für den Social-Media-Konzern steht mehr auf dem Spiel als mögliche Schadensersatzzahlungen in diesem konkreten Fall. 

Anti-Porno-Gesetze in den USA

Denn im derzeitigen politischen Klima der USA ist es heikel, mit pornografischen Inhalten in Verbindung gebracht zu werden. In vielen Bundesstaaten gelten dank intensivem Lobbying konservativer und fundamental-christlicher Organisationen strenge Altersverifikations- bzw. Anti-Porno-Gesetze. Kritikerinnen und Kritiker sehen darin Angriffe auf die Meinungsfreiheit und auf ohnehin marginalisierte Bevölkerungsgruppen.

Meta-Chef Mark Zuckerberg hat sich in den vergangenen Monaten Donald Trump und seiner Regierung verstärkt angebiedert und konservativere Positionen übernommen. Ein Meta-Sprecher betonte anlässlich der Klage von Strike 3 gegenüber Ars Technica: „Wir wollen diese Art von Inhalten nicht und ergreifen gezielte Maßnahmen, um das Training mit solchen Materialien zu vermeiden.“

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