Google zeigt in Frankreich bald nur Überschriften von Medien an
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In Frankreich treten mit Ende Oktober 2019 als erstem Land die neuen EU-Urheberrechtsregeln mit Leistungsschutz in Kraft. Nun will Google auf das Anzeigen der kleinen „Snippet“-Vorschauen verzichten und kein Geld für die Darstellung von Links mit Überschriften in der Websuche zahlen. Der Suchmaschinenkonzern ändert damit die Standardanzeige von Suchergebnissen europäischer Medien in Frankreich.
Europäische Verleger haben sich Hoffnungen auf Zahlungen von Google gemacht, nachdem in der EU-Urheberrechtsreform das sogenannte Leistungsschutzrecht festgeschrieben wurde. Demnach müssen Suchmaschinen Lizenzen für die Anzeige von Auszügen aus Medieninhalten erwerben. Google löst dieses Problem jetzt jedoch - wie erwartet - anders.
Strategie von Google
„Wir verkaufen Anzeigen und keine Suchergebnisse - und jede Anzeige bei Google ist klar gekennzeichnet“, betonte der zuständige Google-Manager Richard Gingras am Mittwoch. „Deshalb zahlen wir nicht an Verleger, wenn Leute auf deren Links in Suchergebnissen klicken.“ Das anders zu handhaben, würde die Auswahl und Relevanz für die Nutzer verringern - „und schließlich zum Verlust deren Vertrauens in unsere Dienste führen“, erklärte Gingras.
Wenn das französische Gesetz zur Umsetzung der Urheberrechtsreform in nationales Recht in Kraft trete, werde Google keine Snippets mehr mit Textauszug und Bild erzeugen, hieß es in einem separaten Blogeintrag. Bleiben werde die Überschrift, die gleichzeitig auch der Link zur Website des Anbieters sei. Die Verlage bekommen aber die Möglichkeit, von sich aus festlegen zu können, ob sie auch Fotos und Textauszüge in der Websuche angezeigt haben wollen.
Verleger können selbst entscheiden
Da die „Snippet“-Vorschauen auf den Suchergebnisseiten in der Regel für deutlich höhere Zugriffszahlen bei den verlinkten Seiten führen, gehen Experten davon aus, dass etliche Verlage den entsprechenden Programmcode in ihre News-Seiten einbauen, auch wenn kein direkter Geldfluss von Google damit verbunden sein wird.
Erst vor wenigen Wochen war das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das noch vor der Urheberrechtsreform eingeführt wurde, wegen eines Formfehlers bei der Umsetzung vor Gericht gekippt worden.
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