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Netzpolitik

Hass im Netz: Facebook wehrt sich gegen Gesetz

Seit dem 1. April müssen die Betreiber von Online-Plattformen innerhalb von 24 Stunden mit einer Löschung reagieren, wenn einzelne Nutzer strafrechtlich relevante Beschimpfungen, Beleidigungen, Fake-News, sowie Vergewaltigungs- oder Morddrohungen veröffentlichen. So steht es im Kommunikationsplattformengesetz, das als Teil des "Hass im Netz"-Gesetzespaketes beschlossen wurde. Facebook hält sich bisher auch daran, legt nun aber vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde dagegen ein, wie der Standard berichtet.

"Rechtliche Klärung herbeiführen"

"Wir nehmen das Thema Hassrede sehr ernst und investieren viel, um diese Inhalte auf unseren Plattformen zu finden und zu entfernen. Wir unterstützen die Ziele des Kommunikationsplattformen-Gesetzes, möchten aber eine rechtliche Klärung herbeiführen, inwieweit nationalstaatliche Initiativen mit dem EU-Recht vereinbar sind", teilt Facebook der futurezone in einer Stellungnahme mit.

EU-weite Harmonisierung angestrebt

Laut EU-Recht muss sich der Betreiber einer Online-Plattform an das Recht des Landes halten, in dem sein Sitz ist - in Europa wäre das Irland. Österreich hat jedoch ähnlich wie Frankreich einen eigenen Vorstoß gegen Hass im Netz gewagt. Auf EU-Ebene werde laut Facebook aber an einer ähnlichen Initiative gearbeitet. Mit dieser könne sich das Unternehmen eher abfinden. "Langfristig begrüßen wir die Bemühungen, die Regeln für Online-Inhalte in der gesamten EU zu harmonisieren."

Das Bundesverwaltungsgericht teilt der futurezone auf Anfrage mit, dass die Facebook-Beschwerde am 28. April eingegangen ist. Das BVwG wird nun die Akten sichten und innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung treffen.

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